Änderungshistorie

Übereinkunft vom 18. Mai 1887 zwischen der Schweiz, Baden und Elsass-Lothringen über die Anwendung gleichartiger Bestimmungen für die Fischerei im Rhein und seinen Zuflüssen einschliesslich des Bodensees (mit Schlussprotokoll)

Dieses Gesetz hat keine registrierten Änderungen. Nur die Originalfassung existiert.