Bundesratsbeschluss vom 29. August 1952 über die Anwendung der Genfer Abkommen in der Armee

Typ Andere
Veröffentlichung 1952-08-29
Status In Kraft
Ministerium Bundeskanzlei
Quelle Fedlex
Änderungshistorie JSON API

Der Schweizerische Bundesrat,

gestützt auf den Bundesbeschluss vom 17. März 1950[^1] betreffend Genehmigung der Genfer Abkommen zum Schutze der Kriegsopfer,

beschliesst:

Art. 1

Das Eidgenössische Militärdepartement wird beauftragt, im Einvernehmen mit dem Eidgenössischen Finanz- und Zolldepartement die in der Friedenszeit zur Anwendung der Genfer Abkommen zum Schutze der Kriegsopfer[^2] in der Armee notwendigen Massnahmen zu treffen.

Art. 2

Dieser Beschluss tritt am 10. September 1952 in Kraft.

Fussnoten

[^1]: AS 1951 175

[^2]: SR 0.518

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