Liste der Konzessionen, die die dänische Regierung der schweizerischen Regierung gewährt (mit Briefwechsel)

Typ Andere
Veröffentlichung 1958-10-31
Status In Kraft
Ministerium Bundeskanzlei
Quelle Fedlex
Änderungshistorie JSON API

Tarifnummer

Warenbezeichnung

Zollansatz

105

Hüte, Hauben, Mützen, sowie deren Teile: Mit Aussenstoff, in dem sich Seide befindet, oder mit Aussenstoff ganz oder teilweise aus Blonden und Spitzen, ferner alle Hüte, Hauben und Mützen (ohne Rücksicht auf ihre sonstige Beschaffenheit) mit Putzbesatz aus Seide, künstlichen Blumen, Federn oder Blonden und Spitzen:

Andere:

b

Alle Hüte, Hauben und Mützen mit Putzbesatz sowie garnierte Hüte

ex

Damenhüte mit Putzbesatz, auch alle garnierten Hüte ganz oder teilweise aus Seide

ad val. 20 %

c

Andere:

ex

Andere Damenhüte ganz oder teilweise aus Seide

ad val. 20 %

116

Instrument, auch Radioempfänger, usw.: Andere Arten:

f

Andere:

ex

Elektrizitätszähler

Kr. 0,70 per kg mit der Möglichkeit, einen Wertzoll von bis zu 10 % anzuwenden

155

A. Spinnstoffe, Garn und Meterwaren:

Aus Naturseide:

3

Andere Naturseiden‑Spinnstoffe und Garne:

ex

Näh‑ und Stickgarne mit mehr als 10 Gewichtsprozent Naturseide (inbegriffen Kämmlinge und andere Abfallseide) In Aufmachungen für Detailverkauf oder nicht für Detailverkauf

ad val. 7 %

155

Meterwaren:

5

Andere:

ex

Meterwaren mit mehr als 10 Gewichtsprozent Naturseide (inbegriffen Kämmlinge und andere Abfallseide)

ad val. 20 %

179

Strümpfe und Socken:

l

Aus Naturseide:

ex

Strümpfe aus Naturseide mit mehr als 10 Gewichtsprozent Seide

ad val. 18 %

180

Gestrickte und gewirkte Unterkleidung:

l

mit Hauptstoff aus Naturseide

ad val. 18 %

250

Platten und Bleche, auch kanneliert oder gebogen, Stangen und Bolzen sowie rohe gezogene Röhren aus Zinn oder Zink; Draht, roh, gewalzt aus Blei, Zinn, Zink, Kupfer, Bronze, Messing oder Gelbmetall sowie aus Aluminium

ex

Draht, roh, gewalzt aus Bronze oder Messing

zollfrei

349

Uhren und Armbanduhren, auch Uhrenschalen und Teile davon

ex

Uhren und Armbanduhren aus iregendwelchem Material (Edelmetalle inbegriffen)

ad val. 7,5 %

Note

Diese Position schliesst in Broschen, Ringen, usw. eingefügte Uhren und Armbanduhren sowie die mit Perlen, Edelsteinen oder Halbedelsteinen (natürliche, synthetische oder wiederhergestellte) oder deren Imitation geschmückte Uhren und Armbanduhren nicht ein.

Die offiziellen Rechtstexte der Schweizerischen Eidgenossenschaft sind gemäss Art. 5 Abs. 1 lit. a–c des Urheberrechtsgesetzes (URG) gemeinfrei. Dieses Dokument ersetzt nicht die amtliche Publikation in der Amtlichen Sammlung (AS) oder im Bundesblatt (BBl). Für eventuelle Ungenauigkeiten bei der Konvertierung in dieses Format wird keine Haftung übernommen.