Briefwechsel vom 22. November 1958 zwischen der Schweiz und Italien betreffend Zusatzbestimmungen zur Zollbehandlung von bestimmten Waren
Übersetzung[^1]
Der Vorsitzende
Genf, den 22. November 1958
der italienischen Delegation
Herr Vorsitzender,
«Unter Bezugnahme auf das Protokoll betreffend die Inkraftsetzung der neuen Zolltarifzugeständnisse und die Aufhebung des Zusatzprotokolls vom 14. Juli 1950 zum Handelsvertrag zwischen der Schweiz und Italien vom 27. Januar 1923 bestätige ich Ihnen, dass unsere beiden Delegationen anlässlich der in Genf stattgefundenen Verhandlungen im Hinblick auf den provisorischen Beitritt der Schweiz zum Allgemeinen Zoll und Handelsabkommen zum Zwecke der Vervollständigung und Präzisierung des zwischen den beiden Ländern anzuwendenden Zolltarifregimes, die nachfolgenden Zusatzbestimmungen vereinbart haben:
Fussnoten
[^1]: Der Originaltext findet sich unter der gleichen Nummer in der französischen Ausgabe dieser Sammlung.
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