Notenaustausch vom 17. Juli 1963 zwischen der Regierung der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Regierung Indiens betreffend Erhöhung der Transferkredite

Typ Andere
Veröffentlichung 1963-07-17
Status In Kraft
Ministerium Bundeskanzlei
Quelle Fedlex
Änderungshistorie JSON API

Der Direktor der Handelsabteilung[^1] des Eidgenössischen Volkswirtschaftsdepartements und der indische Botschafter haben am 17. Juli 1963 Noten ausgetauscht über die Erhöhung des Wertes der indischen Bezüge schweizerischer Investitionsgüter, die auf Grund der im Abkommen vom 30. Juli 1960[^2] und im Notenwechsel vom 14. Mai 1962[^3] vereinbarten Transferkredite vorgesehen sind. Die schweizerische Note, mit deren Inhalt die Antwort der indischen Regierung übereinstimmt, lautet wie folgt:

Übersetzung

«Exzellenz,

Der Totalbetrag der schweizerischen Investitionsgüterlieferungen, welche Anlass zu der in Ziffer 2 des erwähnten Abkommens, geändert durch Notenwechsel vom 14. Mai 1962[^4], vorgesehenen Gewährung von Transferkrediten geben können, wird von hundertzehn auf hundertvierzig Millionen Schweizerfranken erhöht.

Folglich wird der in Ziffer 4 des Durchführungsprotokolls vom 30. Juli 1960[^5] und in Ziffer 2 des erwähnten Notenwechsels vorgesehene Betrag der zweiten Tranche von fünfzig auf achtzig Millionen Schweizerfranken erhöht.

Der Betrag von dreissig Millionen Schweizerfranken, welcher die Erhöhung der zweiten Tranche darstellt, wird unmittelbar nach Vornahme dieses Notenwechsels freigegeben.

Die Bestimmungen des Abkommens vom 30. Juli 1960, des Durchführungsprotokolls und der Briefwechsel gleichen Datums finden Anwendung auf alle Lieferverträge und Transferkreditverträge, welche im Rahmen der so erhöhten zweiten Tranche abgeschlossen werden.

Falls die Regierung Indiens diesen Vorschlägen zustimmt, habe ich die Ehre, Ihnen vorzuschlagen, dass die vorliegende Note und Ihre entsprechende Antwort als eine Vereinbarung zwischen den beiden Regierungen gelten sollen.

Ich benütze diesen Anlass, Ihnen, Exzellenz, die Versicherung meiner ausgezeichneten Hochachtung zu erneuern.»

Bern, den 17. Juli 1963.

E. Stopper

Fussnoten

[^1]: Heute: Bundesamt für Aussenwirtschaft.

[^2]: SR 0.973.242.31

[^3]: SR 0.973.242.311

[^4]: SR 0.973.242.311

[^5]: SR 0.973.242.31

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