Notenwechsel vom 2. Dezember 1963/30. Januar 1964 zwischen der Schweiz und Tanganyika betreffend die Weitergeltung des schweizerisch-britischen Abkommens vom 3. Dezember 1937 über Zivilprozessrecht im Verhältnis zwischen der Schweiz und Tanganyika
Gemäss Notenwechsel zwischen der Schweiz und Tanganyika vom 2. Dezember 1963/30. Januar 1964 bleibt das schweizerisch-britische Abkommen über Zivilprozessrecht vom 3. Dezember 19371 im Verhältnis zu Tanganyika in Kraft.
Fussnoten
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