Wirtschaftliche Beziehungen mit Iran, Briefwechsel vom 1. Februar 1964

Typ Andere
Veröffentlichung 1964-02-01
Status In Kraft
Ministerium Bundeskanzlei
Quelle Fedlex
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Der Schweizerische Botschafter in Iran und der Aussenminister des Persischen Kaiserreichs haben am 1. Februar 1964 Briefe ausgetauscht betreffend die wirtschaftlichen Beziehungen zwischen den beiden Ländern. Der schweizerische Brief, mit dessen Inhalt die Antwort des persischen Aussenministers übereinstimmt, lautet wie folgt:

Herr Minister,

Im Auftrag meiner Regierung und unter Bezugnahme auf Ziffer IV des Protokolls vom 21. Februar 1947[^1] betreffend die wirtschaftlichen Beziehungen zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und dem Persischen Kaiserreich beehre ich mich, Ihrer Exzellenz folgendes mitzuteilen:

Die Schweizerische Regierung hebt mit Wirkung ab heute die autonomen schweizerischen Massnahmen auf, die bis anhin den Zahlungsverkehr mit Iran beschränkten.

dass nach Aufhebung der erwähnten Beschränkungen die Überweisungen zwischen den beiden Ländern nicht weniger günstig erfolgen werden als bis anhin und

dass der gegenseitige Warenaustausch und die Handelsbilanz zwischen den beiden Ländern inskünftig auf Grund der offiziellen Einfuhrstatistiken der beiden Länder festgestellt werden.

Ich wäre Ihrer Exzellenz verbunden, wenn Sie mir bestätigen wollten, dass die Kaiserliche Regierung vom vorstehenden Vormerkung genommen hat.

Genehmigen Sie, Herr Minister, die Versicherung meiner ausgezeichneten Hochachtung.

Teheran, den 1. Februar 1964.

Max Koenig Schweizerischer Botschafter

Fussnoten

[^1]: In der AS nicht veröffentlicht.

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