Briefwechsel vom 24. Juli 1965 zwischen der Schweiz und Frankreich betreffend die Aufhebungen der Eisenbahn NyonCrassierDivonne und deren Ersatz durch einen Automobildienst
Durch einen Briefwechsel vom 24. Juli 1965 zwischen dem schweizerischen Botschafter in Paris und dem französischen Minister für auswärtige Angelegenheiten haben die beiden Regierungen eine Vereinbarung betreffend den Strassentransportdienst zwischen Nyon und Divonne-les-Bains geschlossen, welche die Übereinkunft zwischen der Schweiz und Frankreich betreffend die Festsetzung der Bauund Betriebsbedingungen einer Eisenbahn zwischen Nyon (Kanton Waadt) und Divonne (Departement Ain) vom 16. Dezember 1908[^1] aufhebt.
Das schweizerische Antwortschreiben vom 24. Juli 1965 auf den französischen Brief vom gleichen Tag hat folgenden Wortlaut:
Übersetzung[^2]
Herr Minister,
«Am 16. Dezember 1908[^3] wurde in Paris eine Übereinkunft zwischen Frankreich und der Schweiz betreffend die Festsetzung der Bau‑ und Betriebsbedingungen einer Eisenbahn zwischen Divonne‑les‑Bains im Departement Ain und Nyon im Kanton Waadt unterzeichnet. Die Ratifikationsurkunden dieser Übereinkunft wurden am 12. November 1909 in Paris ausgetauscht.
Ich habe die Ehre, Ihnen mitzuteilen, dass die französische Regierung, dem Wunsche der Bundesbehörden entsprechend, der Aufhebung dieser Übereinkunft zustimmt.
Der Eisenbahndienst wird durch einen Strassentransportdienst zur Beförderung von Reisenden und Postsachen ersetzt, der den in jedem der beiden Staaten geltenden Vorschriften zu entsprechen hat.
Dieser Strassentransportdienst hat ein den Bedürfnissen entsprechendes Beförderungsvermögen aufzuweisen und in bezug auf die Häufigkeit des Verkehrs und die Anschlüsse an den Bahnverkehr in den Bahnhöfen von Divonne-les-Bains und Nyon Möglichkeiten zu bieten, die mit denen vergleichbar sind, die durch die Eisenbahnlinie gewährt wurden.
Auf der französischen Strecke darf der Fahrpreis pro Kilometer nicht höher sein als derjenige der Société Nationale des Chemins de fer français.
Dieses Schreiben und Ihre Antwort sollen eine Vereinbarung zwischen unseren beiden Regierungen bilden, die den Strassentransportdienst zwischen Divonne-les-Bains und Nyon betrifft und die Übereinkunft vom 16. Dezember 1908 aufhebt.»
Ich habe die Ehre, Ihnen mitzuteilen, dass die vorstehenden Vorschläge die Zustimmung des Bundesrates gefunden haben.
Genehmigen Sie, Herr Minister, die Versicherung meiner ausgezeichneten Hochachtung.
Der Schweizerische Botschafter:
Soldati
Fussnoten
[^1]: [BS 13 239]
[^2]: Der Originaltext findet sich unter der gleichen Nummer in der französischen Ausgabe dieser Sammlung.
[^3]: [BS 13 239]
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