Briefwechsel vom 29. und 30. Juni 1967 zwischen der Schweiz und der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft über verschiedene Zollkonzessionen
Schweizerische Delegation
Genf, den 29. Juni 1967
Herrn Th. Hijzen
Präsident der Delegation der EWG
für die GATT‑Wirtschaftsverhandlungen
Herr Präsident,
«Bezugnehmend auf die Besprechungen, welche zwischen unseren Delegationen stattgefunden haben, beehre ich mich, Ihnen zu bestätigen, dass die EWG sich verpflichtet, ab 1. Januar 1968 die Konzession auf dem Gesamtvolumen des nachstehenden jährlichen Zollkontingents in Kraft zu setzen:
01.02 ex II andere:
Stiere, Kühe und Rinder, andere als zum Schlachten, der nachstehenden Höhenrassen:
Simmentaler Fleckvieh‑Rasse, Braunvieh‑Rasse und Freiburger‑Rasse:
5000 Stück zum Zoll von 4 Prozent.»
Es freut mich, Ihnen mein Einverständnis mit dem Vorstehenden bestätigen zu können.
Genehmigen Sie, Herr Präsident, die Versicherung meiner ausgezeichneten Hochachtung.
Der Chef der schweizerischen Delegation
A. Weitnauer
Europäische Wirtschaftsgemeinschaft
Genf, den 29. Juni 1967
Delegation der Kommission für die GATT‑Wirtschaftsverhandlungen
Herrn Botschafter A. Weitnauer
Chef der schweizerischen Delegation
für die GATT‑Wirtschaftsverhandlungen
Herr Botschafter,
«Ich beehre mich, auf die zwischen der EWG und der Schweiz auf landwirtschaftlichem Gebiet ausserhalb des «Milchpakets» ausgehandelten Vereinbarungen Bezug zu nehmen und Ihnen folgendes zu bestätigen:
Bei der Gewährung einer Reihe von Zoll‑ und Kontingentskonzessionen als Gegenleistung zu den Verpflichtungen der EWG, welche zur Hauptsache die Einführregelung für Schweizer Vieh betreffen, ist die schweizerische Delegation von der Auffassung ausgegangen, dass die heute bestehenden Bedingungen der zollfreien Einfuhr von reinrassigem Schweizer Zuchtvieh in die EWG in Zukunft keine Änderungen im Sinne einer stärkeren Belastung oder Erschwerung erfahren werden.»
Ich habe von dieser Mitteilung Kenntnis genommen.
Genehmigen Sie, Herr Botschafter, die Versicherung meiner ausgezeichneten Hochachtung.
Th. C. Hijzen
Präsident der Delegation der Kommission der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft
Europäische Wirtschaftsgemeinschaft
Genf, den 29. Juni 1967
Delegation der Kommission für die GATT‑Wirtschaftsverhandlungen
Herrn Botschafter A. Weitnauer
Chef der schweizerischen Delegation
für die GATT‑Wirtschaftsverhandlungen
Herr Botschafter,
Ab 1. Januar 1968 Erteilung eines jährlichen Kontingentes von 15 000 hl Rotwein in Fässern für Weine französischer Herkunft.
Ab 1. Januar 1968 Erteilung eines jährlichen Kontingentes von 15 000 hl Rotwein in Fässern für Weine italienischer Herkunft.
Ab 1. Januar 1968 Erteilung eines jährlichen Kontingentes von 100 q Würste und (Trocken‑)Wurstwaren der Positionen 1601.10 und 1601.20 französischer Herkunft und direkt aus Frankreich importiert.
Ab 1. Januar 1968 Erteilung eines jährlichen Kontingentes von 4000 q Würste der Positionen 1601.10 und 200 q Würste der Position 1601.20 italienischer Herkunft und direkt aus Italien importiert.
Ab 1. Januar 1968 Erteilung eines jährlichen Kontingentes von 50 q Würste und Dauerwurstwaren der Position 1601.20 aus der Bundesrepublik Deutschland und direkt aus diesem Lande importiert.
Dosenschinken:
Ab 1. Januar 1968 Erteilung eines jährlichen Kontingentes von 150 q Dosenschinken der Position 1602.20 aus den Niederlanden und der Wirtschaftsunion Belgien‑Luxemburg und direkt importiert aus diesen Ländern.
Die Erteilung der vorstehend (Ziffern 1 bis 3) erwähnten Kontingente erfolgt unabhängig von den bestehenden bilateralen Grundkontingenten und den eventuell bilateral zu gewährenden zusätzlichen Importmöglichkeiten.
Schnittblumen der Positionen 0603.10 und 12:
Ab 1. Mai 1968 Erteilung eines jährlichen Globalkontingentes von 4500 q Schnittblumen der Positionen 0603.10 und 12 aus den Mitgliedstaaten der EWG. In diesem Globalkontingent sind die heute bestehenden bilateralen Kontingente inbegriffen.
Alle diese Konzessionen werden integrierenden Bestandteil der zwischen der Schweiz und der EWG im Rahmen der sechsten Zollkonferenz des GATT (Kennedy‑Runde) abgeschlossenen Vereinbarungen bilden.»
Ich bin in der Lage, im Namen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft mein Einverständnis mit dem Inhalt dieses Schreibens zu bestätigen.
Ich versichere Sie, Herr Botschafter, meiner ausgezeichneten Hochachtung.
Th. C. Hijzen
Präsident der Delegation der Kommission der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft
Schweizerische Delegation
Genf, den 29. Juni 1967
Herrn Th. Hijzen
Präsident der Delegation der EWG
für die GATT‑Wirtschaftsverhandlungen
Herr Präsident,
Unter Bezugnahme auf die Besprechungen, die zwischen den beiden Delegationen über die Veterinärgebühr stattgefunden haben, beehre ich mich, Ihnen zu bestätigen, dass die Schweiz in autonomer Weise bis spätestens 1. Januar 1968 die Veterinärgebühr auf gefrorenen Filets von Süsswasserfischen (Pos. ex 0301.14), auf gefrorenen Filets von Meerfischen (Pos. ex 0301.20) und auf Fischkonserven und ‑zubereitungen der Position 1604.24 von 13.– Franken auf 10.– Franken herabsetzen wird.
Ich kann Ihnen des weitern bestätigen, dass die Schweiz bereit ist, mit der EWG in Konsultation zu treten für den Fall, dass die Schweiz eine Erhöhung der Gebühr auf den erwähnten Positionen in Kraft setzen sollte.
Genehmigen Sie, Herr Präsident, die Versicherung meiner ausgezeichneten Hochachtung.
Der Chef der schweizerischen Delegation
A. Weitnauer
Europäische Wirtschaftsgemeinschaft
Genf, den 29. Juni 1967
Delegation der Kommission für die GATT‑Wirtschaftsverhandlungen
Herrn Botschafter A. Weitnauer
Chef der schweizerischen Delegation
für die GATT‑Wirtschaftsverhandlungen
Herr Botschafter,
Ich beehre mich, den Empfang Ihres Schreibens vom 29. Juni 1967 betreffend die autonome Herabsetzung der Veterinärgebühr auf gefrorenen Filets von Süsswasser‑ und Meerfischen und auf Fischkonserven zu bestätigen.
Ich habe von dieser Mitteilung Kenntnis genommen.
Genehmigen Sie, Herr Botschafter, die Versicherung meiner ausgezeichneten Hochachtung.
Th. C. Hijzen
Präsident der Delegation der Kommission der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft
Europäische Wirtschaftsgemeinschaft
Genf, den 29. Juni 1967
Delegation der Kommission für die GATT‑Wirtschaftsverhandlungen
Herrn Botschafter A. Weitnauer
Chef der schweizerischen Delegation
für die GATT‑Wirtschaftsverhandlungen
Herr Botschafter,
Bezugnehmend auf die Besprechungen zwischen unseren beiden Delegationen betreffend die Einfuhrregelung für gewisse Milchprodukte in der EWG beehre ich mich, Ihnen zu bestätigen, dass die Europäische Wirtschaftsgemeinschaft spätestens ab 1. August 1967 auf die in der Beilage aufgeführten Produkte autonom die dort umschriebene Einfuhrregelung anwenden wird.
Es versteht sich, dass diese Regelung seitens der Wirtschaftsgemeinschaft geändert werden kann, sobald die ihr zugrundeliegenden Elemente eine Änderung erfahren sollten.
Die Europäische Wirtschaftsgemeinschaft ist jedoch bereit, mit der Schweiz Konsultationen aufzunehmen oder auf ein Konsultationsgesuch einzutreten, falls sich zufolge dieser Änderung eine Anpassung der Einfuhrpreise für die in der Beilage erwähnten Schmelzkäse als notwendig erweisen sollte.
Genehmigen Sie, Herr Botschafter, die Versicherung meiner ausgezeichneten Hochachtung.
Th. C. Hijzen
Präsident der Delegation der Kommission der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft
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