Notenwechsel vom 6. Januar/19. Dezember 1967 über die Weitergeltung des schweizerisch-britischen Auslieferungsvertrages vom 26. November 1880 zwischen der Schweiz und Malawi
Mit Notenwechsel vom 6. Januar/ 19. Dezember 1967 sind die Schweiz und Malawi übereingekommen, dass der Auslieferungsvertrag zwischen der Schweiz und Grossbritannien vom 26. November 1880[^1], ergänzt durch Übereinkunft vom 29. Juni 1904[^2], der gemäss Notenwechsel zwischen der Schweiz und Grossbritannien vom 17./23. August 1909[^3] auf das damalige Nyassaland anwendbar war, sowie das Zusatzabkommen vom 19. Dezember 1934[^4] zum genannten Auslieferungsvertrag, das gemäss seinem Artikel 2 ebenfalls auf Nyassaland Anwendung fand, mit Wirkung ab 6. Januar 1967 im Verhältnis zwischen der Schweiz und Malawi weiterhin in Kraft bleiben. Nach Erlangung der Unabhängigkeit Malawis hatte die Regierung dieses Staates zunächst die provisorische Weitergeltung der betreffenden Verträge bis zu diesem letzteren Datum bestätigt.
Fussnoten
[^1]: SR 0.353.936.7
[^2]: SR 0.353.936.7
[^3]: SR 0.353.936.72
[^4]: SR 0.353.936.71
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