Einheits-Übereinkommen von 1961 über die Betäubungsmittel, abgeschlossen am 30. März 1961

Typ Andere
Veröffentlichung 1961-03-30
Status In Kraft
Ministerium Bundeskanzlei
Quelle Fedlex
Änderungshistorie JSON API

1 Übersetzung Einheits-Übereinkommen von 1961 über die Betäubungsmittel 2 (Stand am 23. Oktober 2008)

Die Vertragsparteien In der Sorge um die körperliche und sittliche Gesundheit der Menschheit; In der Erkenntnis, dass die ärztliche Verwendung von Betäubungsmitteln zur Schmerzlinderung weiterhin unerlässlich bleibt, und dass die als notwendig erachteten Massnahmen getroffen werden müssen, damit Betäubungsmittel für diesen Zweck zur Verfügung stehen; in der Erkenntnis, dass die Betäubungsmittelsucht für den Einzelnen ein Übel und für die Menschheit eine wirtschaftliche und soziale Gefahr darstellt; im Bewusstsein der ihnen auferlegten Pflicht, dieses Übel zu verhüten und zu bekämpfen; in der Erwägung, dass Massnahmen gegen den Missbrauch von Betäubungsmitteln nur dann wirksam sein können, wenn sie aufeinander abgestimmt und weltweit sind; in der Meinung, dass weltweite Massnahmen dieser Art eine internationale Zusammenarbeit erfordern, die auf den gleichen Grundsätzen beruht und gemeinsame Ziele erstrebt; in Anerkennung der Zuständigkeit der Organisation der Vereinten Nationen auf dem Gebiete der Betäubungsmittelkontrolle und vom Wunsche geleitet, die in Betracht kommenden internationalen Organe im Rahmen dieser Organisation zusammenzuführen; vom Wunsche geleitet, ein für alle annehmbares internationales Übereinkommen abzuschliessen, das die Mehrzahl der bestehenden Betäubungsmittelverträge ersetzt, den Gebrauch von Betäubungsmitteln auf den ärztlichen und wissenschaftlichen Bedarf beschränkt sowie eine dauernde internationale Zusammenarbeit herbeiführt, um diese Grundsätze zu verwirklichen und diese Ziele zu erreichen; kommen wie folgt überein:

Art. 1 Definitionen

1) Sofern nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt ist oder sich zwingend aus dem Zusammenhang ergibt, gelten die nachfolgenden Definitionen für alle Bestimmungen dieses Übereinkommens:

Fussnoten

[^3]: Von der Bundesversammlung genehmigt am 5. Dezember 1968 Schweizerische Ratifikationsurkunde hinterlegt am 23. Januar 1970 In Kraft getreten für die Schweiz am 22. Februar 1970 AS 1970 802; BBl 1968 I 757

[^1]: Der französische Originaltext findet sich unter der gleichen Nummer in der entsprechen- den Ausgabe dieser Sammlung.

[^2]: Die Schlussakte und die Resolutionen der Konferenz der Vereinten Nationen zur Annahme eines Einheits-Übereinkommens über Betäubungsmittel finden sich in BBl 1968 I 801.

[^3]: AS 1970 801

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