Bundesbeschluss vom 27. April 1972 betreffend die Genehmigung des Übereinkommens über die Rechtsstellung der Staatenlosen

Typ Bundesbeschluss
Veröffentlichung 1972-04-27
Status In Kraft
Ministerium Bundeskanzlei
Quelle Fedlex
Artikel Not indexed
Änderungshistorie JSON API

Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft,

gestützt auf die Artikel 8 und 85 Ziffer 5 der Bundesverfassung1, nach Einsicht in eine Botschaft des Bundesrates vom 11. August 19712,

beschliesst:

Einziger Artikel

1 Das Übereinkommen vom 28. September 19543 betreffend die Rechtsstellung der Staatenlosen wird genehmigt.

2 Der Bundesrat wird ermächtigt, das Übereinkommen zu ratifizieren.

3 Für die Fürsorge Staatenloser, die dem Übereinkommen unterstehen, gelten die Fürsorgebestimmungen für Flüchtlinge des 5. und 6. Kapitels des Asylgesetzes vom 26. Juni 19984.5

4 Der Bundesrat wird ermächtigt, den Vorbehalt zu Artikel 17 des internationalen Abkommens vom 25. Juli 19516 über die Rechtsstellung der Flüchtlinge aufzuheben.

5 Dieser Beschluss ist nicht allgemeinverbindlich; er ist jedoch in die Gesetzessammlung aufzunehmen.

Fussnoten

5

Fassung gemäss Anhang Ziff. 3 des Asylgesetzes vom 26. Juni 1998, in Kraft seit 1. Okt. 1999 (SR 142.31).

Die offiziellen Rechtstexte der Schweizerischen Eidgenossenschaft sind gemäss Art. 5 Abs. 1 lit. a–c des Urheberrechtsgesetzes (URG) gemeinfrei. Dieses Dokument ersetzt nicht die amtliche Publikation in der Amtlichen Sammlung (AS) oder im Bundesblatt (BBl). Für eventuelle Ungenauigkeiten bei der Konvertierung in dieses Format wird keine Haftung übernommen.

Dieser Text wird zu den eigenen Weiterverwendungsbedingungen von Fedlex veröffentlicht, nicht unter einer Legalize-Lizenz oder einer Public-Domain-Lizenz. Fedlex
gemeinfrei (amtliche Texte, von Gesetzes wegen vom Urheberrechtsschutz ausgenommen)