Protokoll Nr. 4 vom 22. Juli 1972 über einige Sonderbestimmungen betreffend Irland

Typ Andere
Veröffentlichung 1972-07-22
Status In Kraft
Ministerium Bundeskanzlei
Quelle Fedlex
Änderungshistorie JSON API

Abweichend von Artikel 13 des Abkommens[^1] sind die Massnahmen, die in den Absätzen 1 und 2 des Protokolls Nr. 6 und in Artikel 1 des Protokolls Nr. 7 zu der «Akte über die Beitrittsbedingungen und die Anpassungen der Verträge» vorgesehen sind und sich auf bestimmte, Irland betreffende mengenmässige Beschränkungen beziehungsweise auf die Einfuhr von Kraftfahrzeugen und die Montageindustrie in Irland beziehen, gegenüber der Schweiz anwendbar.[^2]

Fussnoten

[^1]: SR 0.632.401

[^2]: Fassung gemäss Art. 5 des Ergänzungsprot. vom 29. Mai 1975 (AS 1975 1437).

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