Briefwechsel vom 22. Dezember 1975 über die Änderung des Abkommens vom 21. Mai 1970 zwischen dem Schweizerischen Bundesrat und der Regierung der Bundesrepublik Deutschland über den Grenzübertritt von Personen im kleinen Grenzverkehr
Originaltext
Schweizerische Botschaft
Köln, den 22. Dezember 1975
in der Bundesrepublik Deutschland
Herrn Dr. Walter Gehlhoff
Staatssekretär im Auswärtigen Amt
der Bundesrepublik Deutschland
Bonn
Herr Staatssekretär,
Ich beehre mich, den Empfang Ihres Schreibens vom 22. Dezember 1975, das folgenden Inhalt hat, zu bestätigen.
Artikel 1 Absatz 2 erhält folgende Fassung:[^1]
…
Der folgende Artikel 3a wird in das Abkommen eingefügt:
…[^2]
Ziffer III des Schlussprotokolls zum deutsch‑schweizerischen Abkommen vom 5. Februar 1958[^3] über den Grenz‑ und Durchgangsverkehr wird nicht mehr angewandt. Es besteht aber Übereinstimmung, dass der nach dem neuen Artikel 3a eingeführte Transitausflugsschein nur auf den darin aufgeführten Durchgangsstrecken gelten soll.
Diese Vereinbarung gilt auch für das Land Berlin, sofern nicht die Regierung der Bundesrepublik Deutschland gegenüber dem Schweizerischen Bundesrat innerhalb von drei Monaten nach Inkrafttreten der Vereinbarung eine gegenteilige Erklärung abgibt.
Falls sich der Schweizerische Bundesrat mit den oben angegebenen Vorschlägen einverstanden erklärt, werden die Note und die das Einverständnis ausdrückende Note Eurer Exzellenz eine Vereinbarung zwischen unseren beiden Regierungen bilden, die einen Monat nach dem Tag in Kraft tritt, an dem die Regierung der Bundesrepublik Deutschland dem Schweizerischen Bundesrat notifiziert, dass die erforderlichen innerstaatlichen Voraussetzungen für das Inkrafttreten erfüllt sind.»
Im Auftrag des Schweizerischen Bundesrates beehre ich mich, Ihnen die Zustimmung zu geben, dass Ihr Schreiben vom 22. Dezember 1975 und mein Schreiben gleichen Datums die Vereinbarung über die Änderung des Abkommens vom 21. Mai 1970[^4] zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und dem Schweizerischen Bundesrat über den Grenzübertritt von Personen im kleinen Grenzverkehr bilden.
Ich versichere Sie, Herr Staatssekretär, meiner vorzüglichen Hochachtung.
Der schweizerische Botschafter:
Gelzer
Fussnoten
[^1]: Dieser Abs. hat heute eine neue Fassung.
[^2]: Text eingefügt im genannten Abk.
[^3]: SR 0.631.256.913.61
[^4]: SR 0.631.256.913.63
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