Abkommen vom 18. August 1977 zwischen dem Schweizerischen Bundesrat und der Regierung der Republik Türkei über die internationalen Beförderungen auf der Strasse (mit Prot.)
Der Schweizerische Bundesrat und die Regierung der Republik Türkei
haben im Bestreben, die Personen‑ und Güterbeförderungen auf der Strasse zwischen den beiden Staaten und im Transit durch ihr Gebiet nach Massgabe ihres nationalen Rechts zu erleichtern und zu regeln, folgendes vereinbart:
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