Briefwechsel vom 5. Februar/10. Juli 1979 über die Erweiterung des Geltungsbereichs des Abkommen vom 20. Dezember 1974 zwischen der Schweiz und Grossbritannien über den internationalen Güterverkehr auf der Strasse auf das Fürstentum Liechtenstein
Mit Briefwechsel vom 5. Februar/10. Juli 1979 zwischen dem Schweizerischen Bundesrat und der Botschaft des Vereinigten Königreichs in Bern ist die Geltung des Abkommens vom 20. Dezember 1974[^1] zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und dem Vereinigten Königreich Grossbritannien und Nordirland über den internationalen Güterverkehr auf der Strasse auf das Fürstentum Liechtenstein erweitert worden, solange dieser Staat durch einen Zollanschlussvertrag[^2] mit der Schweiz verbunden ist.
Fussnoten
[^1]: SR 0.741.619.367
[^2]: SR 0.631.112.514
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