Notenaustausch vom 28. Februar/14. April 1979 über die Erweiterung des Geltungsbereichs des Abkommen vom 8. August 1970 zwischen der Schweiz und Griechenland über den internationalen Strassenverkehr auf das Fürstentum Liechtenstein
Mit Notenaustausch vom 28. Februar/14. April 1979 zwischen der Schweizerischen Botschaft in Athen und dem Ministerium für Auswärtige Angelegenheiten der Hellenischen Republik ist die Geltung des Abkommens vom 8. August 1970[^1] zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und dem Königreich Griechenland über den internationalen Strassenverkehr auf das Fürstentum Liechtenstein erweitert worden, solange dieser Staat durch einen Zollanschlussvertrag[^2] mit der Schweiz verbunden ist.
Fussnoten
[^1]: SR 0.741.619.372
[^2]: SR 0.631.112.514
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