Briefwechsel vom 17. Juli 1980 zwischen der Schweiz und der EG-Kommission betreffend die Beibehaltung des Kontingents von jährlich 20 000 hl griechischen Rotweins in Fässern
Übersetzung[^1]
Kommission
Brüssel, den 17. Juli 1980
der Europäischen Gemeinschaften
Herrn Pierre Cuénoud
Botschafter der Schweiz
bei den Europäischen Gemeinschaften
Brüssel
Herr Botschafter,
«Ich darf Ihnen mitteilen, dass die Schweiz unter Bezugnahme auf das heute unterzeichnete Zusatzprotokoll zum Abkommen vom 22. Juli 1972[^2] zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft im Anschluss an den Beitritt der Republik Griechenland zur Gemeinschaft, sowie auf Artikel 15 des genannten Abkommens mit Inkrafttreten dieses Zusatzprotokolls[^3] das jährliche Kontingent von 20 000 hl griechischen Rotweins in Fässern autonom zugunsten der Gemeinschaft beibehalten wird.»
Ich habe vom Vorstehenden Kenntnis genommen und versichere Sie, Herr Botschafter, meiner ausgezeichneten Hochachtung.
P. Duchâteau
Fussnoten
[^1]: Der französische Originaltext findet sich unter der gleichen Nummer in der französischen Ausgabe dieser Sammlung.
[^2]: SR 0.632.401
[^3]: SR 0.632.401.9
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