Vereinbarung vom 1. April 1981 zwischen der Schweiz und Kanada betreffend Käse (mit Briefwechsel)

Typ Andere
Veröffentlichung 1981-04-01
Status In Kraft
Ministerium Bundeskanzlei
Quelle Fedlex
Änderungshistorie JSON API
I. Präambel

In Fortsetzung der bilateralen Gespräche zwischen der Schweiz und Kanada im Rahmen der Multilateralen Handelsverhandlungen und insbesondere unter Berücksichtigung des Briefes des schweizerischen Delegationschefs vom 10. Juli 1979[^1] und des Antwortschreibens der kanadischen Delegation vom 11. Juli 1979[^2], haben die beiden Länder folgendes vereinbart.

II. Verpflichtung Kanadas betreffend die Einfuhr von Käse
III. Verpflichtungen Kanadas betreffend die Einfuhr von Käse

aus der Schweiz

IV. Verpflichtungen der Schweiz betreffend die Ausfuhr von Käse

nach Kanada

V. Gegenseitige Verpflichtungen

Insbesondere gilt:

Die vorliegende Vereinbarung wird auf jeden Fall 1982 im Hinblick auf allfällig vorzunehmende Änderungen ihrer Bestandteile – und auf die untenstehenden Möglichkeiten – überprüft werden, unter Berücksichtigung der traditionellen schweizerischen Interessen am Käseexport nach Kanada sowie der übrigen Faktoren, die sich auf den Käsemarkt in Kanada auswirken oder ausgewirkt haben könnten:

| Für die Regierung der Schweizerischen Eidgenossenschaft: | Für die Regierung Kanadas: | | --- | --- | | K. Jacobi | P. Dumas |

Fussnoten

[^1]: SR 0.632.292.321

[^2]: SR 0.632.292.321

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