Notenaustausch vom 12. August 1982 zwischen der Schweiz und Frankreich über die Rechtsstellung der Frachthalle im Flughafen Basel-Mülhausen

Typ Andere
Veröffentlichung 1982-08-12
Status In Kraft
Ministerium Bundeskanzlei
Quelle Fedlex
Änderungshistorie JSON API

Übersetzung[^1]

Schweizerische Botschaft

Paris, den 12. August 1982

Ministerium

für Auswärtige Angelegenheiten

Paris

«Das Ministerium für Auswärtige Angelegenheiten bezeugt der Schweizerischen Botschaft seine Hochachtung und beehrt sich, unter Bezugnahme auf Artikel 1 Absatz 4 des Abkommens vom 28. September 1960[^2] zwischen Frankreich und der Schweiz über die nebeneinanderliegende Grenzabfertigungsstellen und die Grenzabfertigung während der Fahrt, ihr folgendes mitzuteilen:

‹Gestützt auf das Abkommen vom 28. September 1960[^3] zwischen Frankreich und der Schweiz über die nebeneinanderliegenden Grenzabfertigungsstellen und die Grenzabfertigung während der Fahrt,

gestützt auf den französisch-schweizerischen Staatsvertrag vom 4. Juli 1949[^4] über den Bau und den Betrieb des Flughafens Basel-Mülhausen in Blotzheim,

gestützt auf die Vereinbarung vom 26. März 1971[^5] zwischen Frankreich und der Schweiz über die Errichtung nebeneinanderliegender Grenzabfertigungsstellen und die Begrenzung der Sektoren im Flughafen Basel-Mülhausen, abgeändert durch die Vereinbarung vom 17. Oktober 1977.

Art. 1
Art. 2
Art. 3
Art. 4
Art. 5

Die Botschaft beehrt sich, dem Ministerium bekanntzugeben, dass der schweizerische Bundesrat die obgenannten Änderungen sowie den Vorschlag des Ministeriums über ihr Inkrafttreten gutgeheissen hat. Unter diesen Umständen werden nach Artikel 1 Absätze 3 und 4 des Abkommens vom 28. September 1960[^8] die vorerwähnte Note des Ministeriums für Auswärtige Angelegenheiten und die vorliegende Note die zwischen den beiden Regierungen getroffene Vereinbarung über die Rechtsstellung der Frachthalle «FLF» im Flughafen Basel-Mülhausen bilden. Diese Verein-barung wird mit Datum von diesem Tage in Kraft treten.

Die Schweizerische Botschaft benützt diesen Anlass, um das Ministerium für Auswärtige Angelegenheiten ihrer ausgezeichneten Hochachtung zu versichern.

Fussnoten

[^1]: Der Originaltext findet sich unter der gleichen Nummer in der französischen Ausgabe dieser Sammlung.

[^2]: SR 0.631.252.934.95

[^3]: SR 0.631.252.934.95

[^4]: SR 0.748.131.934.92

[^5]: SR 0.748.131.934.922

[^6]: SR 0.748.131.934.922

[^7]: SR 0.631.252.934.95

[^8]: SR 0.631.252.934.95

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