Briefwechsel vom 6. September 1962 zwischen der Schweiz und Dänemark über die fremdenpolizeiliche Behandlung der beiderseitigen Staatsangehörigen

Typ Andere
Veröffentlichung 1962-09-06
Status In Kraft
Ministerium Bundeskanzlei
Quelle Fedlex
Artikel 8
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Originaltext

Der Chef des Eidgenössischen Politischen Departements

Bern, den 6. September 1962

Ihrer Exzellenz Frau Bodil Begtrup Ausserordentlichem und bevollmächtigtem Botschafter des Königreichs Dänemark

Bern

Frau Botschafter,

«Im Bestreben, die Handhabung der niederlassungsvertraglichen Bestimmungen des dänisch-schweizerischen Freundschafts-, Handels- und Niederlassungsvertrages vom 10. Februar 18751 den veränderten Verhältnissen anzupassen, beehre ich mich, Ihnen im Namen der dänischen Regierung vorzuschlagen, dass bei der Behandlung der beiderseitigen Staatsangehörigen die nachfolgenden Bestimmungen Anwendung finden sollen:

Art. 1

Art. 2

Art. 3

Art. 4

Art. 5

Art. 6

Art. 7

Art. 8

Ich bestätige, dass der Schweizerische Bundesrat den Inhalt Ihrer Note genehmigt hat. Dementsprechend stellen Ihre Note und diese Antwort eine Vereinbarung zwischen unseren beiden Regierungen dar.

Ich versichere Sie, Frau Botschafter, meiner ausgezeichneten Hochachtung.

F. T. Wahlen

Fussnoten

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