Briefwechsel vom 17. November 1948 zwischen der Schweiz und Chile über die gegenseitige Aufhebung der Visumpflicht

Typ Andere
Veröffentlichung 1948-11-17
Status In Kraft
Ministerium Bundeskanzlei
Quelle Fedlex
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Übersetzung des spanischen Originaltextes

Schweizer Legation in der Republik Chile

Santiago, den 17. November 1948

An Seine Exzellenz Herrn German Riesco Errazuriz Minister für auswärtige Angelegenheiten

Santiago

Herr Minister,

«1. Die Regierung von Chile, in dem Wunsche, ihre Bindungen zur Schweiz soweit als möglich zu verstärken und in der Absicht, den Touristenaustausch zwischen den Bürgern unserer beiden Staaten zu fördern, hat unter dem Vorbehalt der Gegenseitigkeit beschlossen, die Einreise in Chile von allen Schweizer Bürgern, die beabsichtigen, sich nicht länger als 90 Tage im Lande aufzuhalten, zu gestatten, ohne dass sie die Pflicht haben, ihren Reisepass visieren zu lassen.

2.

Die Interessierten müssen den entsprechenden Pass besitzen, dessen Gültigkeit nicht vor den erwähnten 90 Tagen abläuft.

3.

Desgleichen werden die bedingten Visa (Transit, Geschäftsreise, Besuch), die Schweizer Bürgern gewährt werden, ohne vorherige Konsultation zum bereits früher zwischen den beiden Staaten vereinbarten Minimaltarifen von US-$ 2.– ausgestellt.

4.

Vereinbarungsgemäss ist es Schweizer Bürgern, die aufgrund der vorstehenden Freizügigkeit in Chile einreisen, nicht gestattet, sich während ihres Aufenthalts im Lande irgendeiner bezahlten Tätigkeit hinzugeben.

5.

Es wird ebenfalls ein Betrag von US-$ 2.– erhoben für die Visierung des Reisepasses von Schweizer Bürgern, die in Chile einreisen, um sich hier niederzulassen.

6.

Diese Erleichterungen treten am 1. Januar 1949 in Kraft.»

Ich benütze auch diesen Anlass, um Eure Exzellenz meiner ausgezeichneten Hochachtung zu versichern.

Der schweizerische Geschäftsträger

Charles Humbert

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