Abkommen in Form eines Briefwechsels vom 18. November 1985 zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft über die Handelsregelung für Suppen, Sossen und Würzmittel
Brüssel, den 18. November 1985
Schweizerische Mission bei den Europäischen Gemeinschaften
Brüssel
Herr Botschafter,
«Ich beehre mich, auf die Verhandlungen Bezug zu nehmen, die zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft über die Regelung für den gegenseitigen Warenverkehr mit Suppen, Sossen und Würzmitteln stattgefunden haben.
In diesem Zusammenhang bestätige ich, dass die schweizerischen Behörden, welche die Zölle auf die nicht tomatenhaltigen Erzeugnisse der Tarifnummern 2104.20 (Gewürzsossen; zusammengesetzte Würzmittel) und 2105.10 (Suppen) des schweizerischen Zolltarifs[^1] ab 1. Juli 1977 aufgehoben haben, darauf verzichten, Zölle auf die tomatenhaltigen Erzeugnisse dieser Tarifnummern zu erheben.
Gleichzeitig wird die Gemeinschaft die Zölle aufheben, die sie auf Erzeugnisse der Tarifstellen 21.04 B und C (Sossen, auch Tomaten enthaltend) und 21.05 A (Suppen, auch Tomaten enthaltend) des Gemeinsamen Zolltarifs erhebt. Ich schlage Ihnen vor, dass diese neue Regelung vorbehaltlich der in meinem Land erforderlichen parlamentarischen Zustimmung am 1. Januar 1986 in Kraft tritt.
Die Tabellen I und II des Protokolls Nr. 2[^2] zum Abkommen zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft vom 22. Juli 1972 werden entsprechend geändert. Diese Änderungen sind im Anhang zu diesem Schreiben aufgeführt.
Ich wäre Ihnen dankbar, wenn Sie mir die Zustimmung der Gemeinschaft zum Inhalt dieses Schreibens bestätigen würden.»
Ich beehre mich, Ihnen die Zustimmung der Gemeinschaft zum Inhalt dieses Schreibens zu bestätigen.
Genehmigen Sie, Herr Botschafter, den Ausdruck meiner ausgezeichnetsten Hochachtung.
Im Namen des Rates der Europäischen Gemeinschaften:
Livio Marinucci
Fussnoten
[^1]: Für die Neunumerierung siehe den Schweizerischen Zolltarif vom 9. Okt. 1986 (SR 632.10 Anhang).
[^2]: SR 0.632.401.2
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