Briefwechsel vom 14. Juli 1986 zwischen der Schweiz und der EG-Kommission betreffend das Einfuhrkontingent für Nähmaschinen in Spanien

Typ Andere
Veröffentlichung 1986-07-14
Status In Kraft
Ministerium Bundeskanzlei
Quelle Fedlex
Änderungshistorie JSON API

Originaltext

Brüssel, den 14. Juli 1986

Herr!

«Im Anschluss an die Verhandlungen über den Abschluss eines Zusatzprotokolls[^1] zum Abkommen zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft im Anschluss an den Beitritt des Königreichs Spanien und der Portugiesischen Republik zur Gemeinschaft möchte ich Sie bitten zu bestätigen, dass das Kontingent für die Einfuhr von Waren von Tarifstelle 84.41 A 1 des Gemeinsamen Zolltarifs nach Spanien nur für Steppstichnähmaschinen gilt.

Ausserdem wäre ich Ihnen dankbar, wenn Sie mir bestätigten, dass die Gemeinschaft bereit ist, Konsultationen mit den schweizerischen Behörden aufzunehmen, falls die Ausfuhren der Schweiz von Nähmaschinen, die nicht unter das Kontingent fallen, nach Spanien auf Schwierigkeiten stossen sollten.»

Ich beehre mich, Ihnen die Zustimmung der Gemeinschaft zu dem Inhalt dieser Mitteilung zu bestätigen.

Genehmigen Sie, sehr geehrter Herr, den Ausdruck meiner ausgezeichnetsten Hochachtung.

Im Namen des Rates der Europäischen Gemeinschaften:

David Hannay G. Giola

Fussnoten

[^1]: SR 0.632.401.81

Die offiziellen Rechtstexte der Schweizerischen Eidgenossenschaft sind gemäss Art. 5 Abs. 1 lit. a–c des Urheberrechtsgesetzes (URG) gemeinfrei. Dieses Dokument ersetzt nicht die amtliche Publikation in der Amtlichen Sammlung (AS) oder im Bundesblatt (BBl). Für eventuelle Ungenauigkeiten bei der Konvertierung in dieses Format wird keine Haftung übernommen.