Briefwechsel vom 14. Juli 1986 zwischen der Schweiz und der EG-Kommission betreffend Früchte- und Gemüseausfuhren der Gemeinschaft nach der Schweiz

Typ Andere
Veröffentlichung 1986-07-14
Status In Kraft
Ministerium Bundeskanzlei
Quelle Fedlex
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Originaltext

Brüssel, den 14. Juli 1986

Herr!

«Bezugnehmend auf die Zusatzprotokolle[^1] zu den Abkommen zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und den Europäischen Gemeinschaften im Anschluss an den Beitritt des Königreichs Spanien und der Portugiesischen Republik zu den Gemeinschaften sowie auf andere, heute unterzeichnete Vereinbarungen bestätige ich hiermit, dass die Schweizerische Eidgenossenschaft davon ausgeht, dass die Obst‑ und Gemüseausfuhren der Gemeinschaft in die Schweiz nach dem Beitritt des Königreichs Spanien und der Portugiesischen Republik den Absatz der Inlandserzeugung zu angemessenen Preisen nicht beeinträchtigen.

Sie nimmt Kenntnis vom gemeinsamen Willen beider Parteien, engste Beziehungen untereinander aufrechtzuerhalten, um zur harmonischen Abwicklung des Handels während der Wirtschaftsjahre für Obst und Gemüse beizutragen und im Falle von Absatzproblemen Konsultationen aufzunehmen und gegebenenfalls geeignete Massnahmen zu treffen.

Ich bitte Sie, Ihr Einverständnis zu dieser Form der Zusammenarbeit bestätigen zu wollen.»

Ich darf Ihnen das Einverständnis der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft bestätigen.

Genehmigen Sie, sehr geehrter Herr, den Ausdruck meiner ausgezeichnetsten Hochachtung.

Im Namen des Rates der Europäischen Gemeinschaften:

David Hannay G. Giola

Fussnoten

[^1]: SR 0.632.401.81, 0.632.401.82 und BBl 1986 III 83

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