Notenaustausch vom 25. Juli 1986 zwischen der Schweiz und der Bundesrepublik Deutschland betreffend die Durchführung der Vereinbarung vom 31. Mai 1978/15. Februar 1980/25. Juli 1986 über den radiologischen Notfallschutz
Originaltext
Schweizerische Botschaft
Bonn, den 25. Juli 1986
Auswärtiges Amt
der Bundesrepublik Deutschland
Bonn
Geplante Abschaltungen von Anlagen mit Kühltürmen; die Unterrichtung enthält den Beginn und die mutmassliche Dauer der Abschaltung.
Andere Ereignisse, welche von der Bevölkerung optisch oder akustisch wahrgenommen werden können, wie ungeplante Abschaltungen von Anlagen, Brand oder Explosion auf einem Kraftwerksareal.
Zuständige Stellen sind:
Auf schweizerischer Seite:
die Hauptabteilung für die Sicherheit der Kernanlagen, Würenlingen,
Telefonnummer des Pikettdienstes 00 41 56 99 33 33.
Auf deutscher Seite:
das Regierungspräsidium Freiburg (Landespolizei),
Telefonnummer: 0049 761 882 341.
Nummer 11 der Vereinbarung vom 31. Mal 1978 (Berlin‑Klausel) gilt auch für diese Vereinbarung.
Falls sich die Schweizerische Botschaft mit dem Vorschlag des Auswärtigen Amtes einverstanden erklärt, werden diese Verbalnote und die das Einverständnis ausdrückende Antwortnote der Schweizerischen Botschaft eine Vereinbarung bilden. Im Fall der Kündigung der Vereinbarung vom 31. Mai 1978 in der jeweils geltenden Fassung tritt sie zusammen mit dieser ausser Kraft.
Das Auswärtige Amt benutzt diesen Anlass, die Schweizerische Botschaft erneut seiner ausgezeichneten Hochachtung zu versichern.»
Die Botschaft beehrt sich, das Einverständnis des Schweizerischen Bundesrates mit Vorstehendem bekanntzugeben. Damit bilden die vorerwähnte Note des Auswärtigen Amtes und diese Note eine Vereinbarung zwischen dem Schweizerischen Bundesrat und der Regierung der Bundesrepublik Deutschland zur Durchführung der Vereinbarung vom 31. Mai 1978/15. Februar 1980/25. Juli 1986 über den radiologischen Notfallschutz, die mit gleichem Datum wie die Änderung der Vereinbarung über den radiologischen Notfallschutz vom 25. Juli 1986 in Kraft tritt.
Die Schweizerische Botschaft benützt diese Gelegenheit, das Auswärtige Amt der Bundesrepublik Deutschland erneut ihrer ausgezeichneten Hochachtung zu versichern.
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