Übereinkommen vom 27. Juni 1980 zur Errichtung des Gemeinsamen Rohstoff-Fonds (mit Anhängen)

Typ Andere
Veröffentlichung 1980-06-27
Status In Kraft
Ministerium Bundeskanzlei
Quelle Fedlex
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1 Übersetzung Übereinkommen zur Errichtung des Gemeinsamen Rohstoff-Fonds (Stand am 8. April 2011) Die Vertragsparteien, entschlossen, die wirtschaftliche Zusammenarbeit und die Verständigung zwischen allen Staaten, insbesondere zwischen den entwickelten Ländern und den Entwicklungsländern, gestützt auf die Grundsätze der Gerechtigkeit und der souveränen Gleichheit zu fördern und dadurch zur Errichtung einer neuen Weltwirtschaftsordnung beizutragen, in Erkenntnis der Notwendigkeit verbesserter Formen der internationalen Zusammenarbeit im Rohstoffbereich als wesentliche Voraussetzung für die Errichtung einer neuen Weltwirtschaftsordnung, die zum Ziel hat, die wirtschaftliche und soziale Entwicklung, insbesondere der Entwicklungsländer, zu fördern, in dem Wunsch, ein globales Vorgehen zur Verbesserung der Marktstrukturen im Welthandel mit Rohstoffen, die für die Entwicklungsländer von Belang sind, zu fördern, gestützt auf die Entschliessung 93 (IV) über das Integrierte Rohstoffprogramm, die auf der vierten Tagung der Konferenz der Vereinten Nationen für Handel und Entwicklung (im folgenden als «UNCTAD» bezeichnet) angenommen wurde, sind übereingekommen, hiermit den Gemeinsamen Fonds für Rohstoffe zu errichten, der nach den folgenden Bestimmungen tätig wird: Kapitel I Begriffsbestimmungen

Art. 1 Begriffsbestimmungen

Im Sinne dieses Übereinkommens bedeutet 1. «Fonds» den durch dieses Übereinkommen errichteten Gemeinsamen Rohstoff-Fonds; 2. «internationales Rohstoffübereinkommen oder internationale Rohstoffvereinbarung» (im folgenden als «internationale Rohstoffübereinkunft»

Fussnoten

[^2]: Von der Bundesversammlung genehmigt am 9. Oktober 1981 Schweizerische Ratifikationsurkunde hinterlegt am 27. August 1982 In Kraft getreten für die Schweiz am 19. Juni 1989 AS 1989 2053; BBl 1981 II 1

[^1]: Der französische Originaltext findet sich unter der gleichen Nummer in der entsprechen- den Ausgabe dieser Sammlung.

[^2]: AS 1989 2052

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