Notenaustausch vom 3./5. August 1992 zwischen der Schweiz und Slowenien über die gegenseitige Aufhebung der Visumpflicht

Typ Andere
Veröffentlichung 1992-08-05
Status In Kraft
Ministerium Bundeskanzlei
Quelle Fedlex
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Originaltext

Republik Slowenien Ministerium für auswärtige Angelegenheiten

Ljubljana, den 5. August 1992

Eidgenössisches Departement

für auswärtige Angelegenheiten

der Schweizerischen Eidgenossenschaft

Bern

«Das Eidgenössische Departement für auswärtige Angelegenheiten beehrt sich, dem Aussenministerium der Republik Slowenien mitzuteilen, dass der Schweizerische Bundesrat bereit ist, mit der Regierung der Republik Slowenien eine Vereinbarung über die gegenseitige Aufhebung der Visumpflicht abzuschliessen.

In der Absicht, den Reiseverkehr zwischen den beiden Staaten zu erleichtern, und in dem Bestreben, die vertrauensvolle und solidarische Zusammenarbeit gegenseitig zu verstärken, wird folgendes vereinbart:

Art. 1
Art. 2
Art. 3
Art. 4
Art. 5
Art. 6
Art. 7
Art. 8
Art. 9
Art. 10
Art. 11
Art. 12
Art. 13
Art. 14
Art. 15

Das Ministerium für auswärtige Angelegenheiten der Republik Slowenien ist mit den Bestimmungen dieses Abkommens sowie mit dem Vorschlag dessen Inkrafttretens einverstanden. Das Abkommen tritt am 4. September 1992 in Kraft.

Das Ministerium für auswärtige Angelegenheiten der Republik Slowenien benützt diese Gelegenheit, um das Eidgenössische Departement für Auswärtige Angelegenheiten der Schweizerischen Eidgenossenschaft seiner vorzüglichen Hochachtung erneut zu versichern.

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