Abkommen vom 5. Februar 1990 zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Italienischen Republik betreffend eine Grenzbereinigung im Bereich der Staumauer von Livigno

Typ Andere
Veröffentlichung 1990-02-05
Status In Kraft
Ministerium Bundeskanzlei
Quelle Fedlex
Änderungshistorie JSON API

Der Schweizerische Bundesrat und der Präsident der Italienischen Republik,

in Anbetracht der Notwendigkeit, den Verlauf der Grenze im Bereich der Staumauer von Livigno zu bereinigen, haben beschlossen, ein Abkommen abzuschliessen, und zu diesem Zweck zu ihren Bevollmächtigten ernannt:

(Es folgen die Namen der Bevollmächtigten)

welche nach Austausch ihrer in guter und gehöriger Form befundenen Vollmachten folgendes vereinbart haben:

Art. 1

In teilweiser Abänderung des Abkommens vom 24. Juli 1941[^1] zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und dem Königreich Italien über die Festlegung der italienisch-schweizerischen Grenze auf der Strecke zwischen Run Do oder Cima Garibaldi und Mont Dolent wird der Verlauf der italienisch-schweizerischen Grenze im Sektor Ova Chaschabella oder Torrente della Cera – Ova del Gal oder Acqua del Gallo – Fiume Spöl, zwischen den Grenzsteinen 6E (R) und 5A, durch einen Austausch von gleichen Flächen im Umfang von ungefähr 21020 m2 zwischen den beiden Staaten entsprechend dem beiliegenden, einen Bestandteil dieses Abkommens bildenden Plan im Massstab 1:5000[^2] bereinigt.

Bei der Bestimmung des im vorhergehenden Absatz umschriebenen Flächenaustausches werden kleinere Differenzen, wie sie in der Praxis bei der Ausführung der Arbeiten entstehen, toleriert.

Art. 2

Nach Inkrafttreten dieses Abkommens wird die ständige Kommission zur Erhaltung der Landesgrenze Schweiz-Italien:

Art. 3

Dieses Abkommen soll ratifiziert und die Ratifikationsurkunden sollen sobald als möglich in Bern ausgetauscht werden.

Es wird am Tag des Austausches der Ratifikationsurkunden in Kraft treten.

Zu Urkund dessen haben die Bevollmächtigten der beiden Staaten dieses Abkommen unterzeichnet.

Geschehen zu Rom, am 5. Februar 1990, in zwei Originalausfertigungen in italienischer Sprache.

| Für die Schweizerische Eidgenossenschaft: / Mathias Krafft | Für die Italienische Republik: / Luigi Ferrari Bravo | | --- | --- |

Fussnoten

[^1]: SR 0.132.454.2

[^2]: Der in AS 1992 965 veröffentlichte Plan im Massstab 1:10 000 wird in der vorliegenden Sammlung nicht wiedergegeben.

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