Verordnung vom 16. April 1993 über die Bezeichnung der beschwerdeberechtigten Fachorganisationen für Fuss- und Wanderwege

Typ Verordnung
Veröffentlichung 1993-04-16
Status In Kraft
Ministerium Bundeskanzlei
Quelle Fedlex
Artikel 3
Änderungshistorie JSON API

Das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation,1

gestützt auf Artikel 14 Absatz 1 Buchstabe b des Bundesgesetzes vom 4. Oktober 19852 über Fuss- und Wanderwege (FWG),

verordnet:

Art. 1 Beschwerdeberechtigte Fachorganisationen

Als beschwerdeberechtigte Fachorganisationen werden bezeichnet:

Art. 2 Aufhebung bisherigen Rechts

Die Verordnung vom 8. August 19883 über das Beschwerderecht anerkannter Fachorganisationen für Fuss- und Wanderwege wird aufgehoben.

Art. 3 Inkrafttreten

Diese Verordnung tritt am 1. Juli 1993 in Kraft.

Fussnoten

1

Die Bezeichnung der Verwaltungseinheit wurde gemäss Art. 4a der Publikationsverordnung vom 15. Juni 1998 (SR 170.512.1) angepasst.

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