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Notenaustausch vom 8./9. Februar 1993 zwischen der Schweiz und Kroatien über die gegenseitige Aufhebung der Visumpflicht für Inhaber eines Diplomaten-, Dienst- oder Sonderpasses

Geltender Text a fecha 1993-02-08

Originaltext

Ministerium für auswärtige Angelegenheiten

der Republik Kroatien

Zagreb, den 9. Februar 1993

Schweizerische Botschaft

Zagreb

«In der Absicht, den Reiseverkehr zwischen den beiden Staaten für Inhaber eines Diplomaten‑, Dienst- oder Sonderpasses sowie für Angehörige beider Staaten, die ihren Wohnsitz im andern Staat haben, zu erleichtern, und in dem Bestreben, die vertrauensvolle und solidarische Zusammenarbeit gegenseitig zu verstärken, wird folgendes vereinbart:

Art. 1
Art. 2
Art. 3
Art. 4
Art. 5
Art. 6
Art. 7
Art. 8
Art. 9
Art. 10
Art. 11
Art. 12
Art. 13
Art. 14

Das Ministerium für auswärtige Angelegenheiten der Republik Kroatien nimmt den Vorschlag der Schweizerischen Botschaft an, dass die Note der Botschaft vom 8. Februar 1993 und diese Note des Ministeriums eine Vereinbarung zwischen der Republik Kroatien und der Schweizerischen Eidgenossenschaft über die gegenseitige Aufhebung der Visumpflicht für Inhaber eines Diplomaten‑, Dienst- oder Sonderpasses bilden. Diese Vereinbarung tritt 30 Tage nach dem Datum dieser Note in Kraft.

Das Ministerium für auswärtige Angelegenheiten der Republik Kroatien benützt auch diese Gelegenheit, der Botschaft der Schweizerischen Eidgenossenschaft die Versicherung seiner ausgezeichneten Hochachtung zu erneuern.