Note der Seychellen vom 20. April 1993 über die Anwendbarkeit des schweizerisch-britischen Auslieferungsvertrages von 1880 und des Zusatzabkommens von 1934 zwischen der Schweiz und den Seychellen
Mit Note vom 20. April 1993 hat die Republik Seschellen die Anwendbarkeit des Auslieferungsvertrages von 1880[^1] und des Zusatzabkommens von 1934[^2] zwischen der Schweiz und Grossbritannien auf die Seschellen bestätigt.
Fussnoten
[^1]: SR 0.353.936.7
[^2]: SR 0.353.936.71
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