Vereinbarung in Form eines Briefwechsels vom 17. September 1992 zwischen der Schweiz und Israel über den Handel mit landwirtschaftlichen Erzeugnissen (mit Anhängen)

Typ Andere
Veröffentlichung 1992-09-17
Status In Kraft
Ministerium Bundeskanzlei
Quelle Fedlex
Änderungshistorie JSON API

Aussenministerium Jerusalem

Genf, 17. September 1992

Herrn Botschafter

William Rossier

Ständige Mission der Schweiz

Genf

Herr Botschafter

«Ich beehre mich, Bezug zu nehmen auf die Beratungen betreffend Handelsvereinbarungen für landwirtschaftliche Erzeugnisse zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft (im folgenden Schweiz genannt) und dem Staate Israel (im folgenden Israel genannt), die im Rahmen der Verhandlungen über ein Freihandelsabkommen zwischen den EFTA‑Staaten und Israel[^1] stattgefunden haben.

In Anerkennung der ausgezeichneten Handelsbeziehungen zwischen unseren Ländern ist der Schweizerische Bundesrat bereit, Israel auf autonomer Basis die Zollvergünstigungen des Allgemeinen schweizerischen Präferenzenschemas, welche die Kapitel 1 bis 24 des Zolltarifes betreffen, vorerst für weitere zwei Jahre zu gewähren; nach Ablauf dieser Frist wird, in konstruktivem Sinn, die Möglichkeit einer weiteren zeitlichen Erstreckung unter Berücksichtigung der dannzumaligen Gesamtbeziehungen zwischen den beiden Ländern geprüft werden.

Zollkonzessionen gemäss Anhang I zu diesem Brief, welche die Schweiz Israel unilateral gewährt.

Zum Zwecke der Anwendung Zollkonzessionen gemäss Ziffern I und II hiervor legt der Anhang II zu diesem Brief die Ursprungsregeln und die Verfahren für die administrative Zusammenarbeit fest.

Die obgenannten Anhänge I und II bilden einen integrierenden Bestandteil dieser Vereinbarung.

Diese Vereinbarung findet auch auf das Fürstentum Liechtenstein Anwendung, solange der Vertrag vom 29. März 1923[^2] zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und dem Fürstentum Liechtenstein in Kraft steht.

Dieser Briefwechsel wird von den Vertragsparteien gemäss ihren eigenen Verfahren genehmigt. Er tritt gleichzeitig mit dem Abkommen zwischen den EFTA‑Staaten und Israel in Kraft und bleibt gültig, solange die Schweiz und Israel Vertragsparteien dieses Abkommens sind.

Ich wäre Ihnen verbunden, wenn Sie bestätigen wollten, dass die Regierung Israels dem Inhalt dieses Briefes zustimmt.»

Ich beehre mich, zu bestätigen, dass meine Regierung dem Inhalt dieses Briefes zustimmt.

Genehmigen Sie, Herr Botschafter, die Versicherung meiner ausgezeichneten Hochachtung.

Für die Regierung des Staates Israel:

Yaacov Cohen Botschafter

Fussnoten

[^1]: SR 0.632.314.491

[^2]: SR 0.631.112.514

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