Welturheberrechtsabkommen revidiert am 24. Juli 1971 in Paris (mit Erkl., Entschliessung und Prot.)

Typ Andere
Veröffentlichung 1991-07-24
Status In Kraft
Ministerium Bundeskanzlei
Quelle Fedlex
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Amtlicher deutscher Text gemäss Artikel XVI Absatz 2 Welturheberrechtsabkommen revidiert am 24. Juli 1971 in Paris (Stand am 1. März 2005) Die Vertragsstaaten von dem Wunsch geleitet, den Schutz des Urheberrechts an Werken der Literatur, Wissenschaft und Kunst in allen Ländern zu gewährleisten, in der Überzeugung, dass eine allen Nationen angemessene, in einem Weltabkommen niedergelegte Regelung des Schutzes des Urheberrechts, die die bereits in Kraft befindlichen zwischenstaatlichen Ordnungen, ohne sie zu beeinträchtigen, ergänzt, die Achtung der Menschenrechte sichern und die Entwicklung der Literatur, Wissenschaft und Kunst fördern wird, und in der Gewissheit, dass eine solche weltweite Regelung des Schutzes des Urheberrechts die Verbreitung der Geisteswerke erleichtern und zu einer besseren Verständigung unter den Nationen beitragen wird,

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