Note der Kooperativen Republik Guyana vom 2. März 1993 über die Anwendbarkeit auf Guyana des Auslieferungsvertrages von 1880 und des Zusatzabkommens von 1934 zwischen der Schweiz und Grossbritannien
Mit Note vom 2. März 1993 hat die Kooperative Republik Guyana die Anwendbarkeit des Auslieferungsvertrages von 1880[^1] und des Zusatzabkommens von 1934[^2] zwischen der Schweiz und Grossbritannien auf Guyana bestätigt.
Fussnoten
[^1]: SR 0.353.936.7
[^2]: SR 0.353.936.71
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