Übereinkommen vom 8. November 1968 über den Strassenverkehr (mit Anhängen)

Typ Andere
Veröffentlichung 1968-11-08
Status In Kraft
Ministerium Bundeskanzlei
Quelle Fedlex
Änderungshistorie JSON API

(Stand am 12. Juli 2019) Vorbemerkung Die deutsche Übersetzung der nachfolgenden fünf Übereinkommen (französischer und englischer Originaltext) wurde von der Bundesrepublik Deutschland, Österreich und der Schweiz gemeinsam erstellt; sie wurde in der in der Bundesrepublik Deutschland üblichen Rechtssprache abgefasst. Die nachfolgende alphabetische Liste umfasst jene Rechtsbegriffe und Fachausdrücke, für die in der Schweiz eine andere Terminologie üblich ist: Deutsche Terminologie Schweizerische Terminologie ausweichen kreuzen Begrenzungsleuchte Standlicht Beiwagen Seitenwagen bevorrechtigtes Fahrzeug vortrittsberechtigtes Fahrzeug Blinkleuchten Richtungsblinker Bremsleuchten Bremslichter Fahrbewegung Fahrmanöver Fahrtrichtungsanzeiger Richtungsblinker, Richtungsanzeiger Fernsprecher Telefon Führerschein Führerausweis Führerscheinklasse Führerscheinkategorie Fussgängerlichtzeichen Fussgängersignallichter Fussgängerüberweg Fussgängerstreifen Gefahrenwarnzeichen Gefahrensignal Gehweg Fussweg Gespannfahrzeuge Tierfuhrwerke Haltzeichen Stoppsignal Hinweiszeichen Hinweissignal Kennzeichen Kontrollschild Kennzeichenbeleuchtung Kontrollschildbeleuchtung Kraftfahrstrasse Autostrasse Kraftfahrzeug Motorfahrzeug Kraftomnibus Gesellschaftswagen Kraftrad Motorrad Deutsche Terminologie Schweizerische Terminologie Krankenfahrstuhl Invalidenfahrzeug Kreuzung Verzweigung Lastkraftwagen Lastwagen Lernführerschein Lernfahrausweis Leuchten Lichter Lichtzeichen Signallichter Nebelscheinwerfer Nebellichter Oberleitungsomnibus Trolleybus Personenkraftwagen Personenwagen Rückfahrscheinwerfer Rückfahrlicht Rundumlicht Drehlicht Sattelkraftfahrzeug Sattelmotorfahrzeug Schild Tafel Schlussleuchte Schlusslicht Strassenverkehrszeichen Strassensignal Überweg für Fussgänger Fussgängerstreifen Verkehrslichtzeichen Signallichter Verkehrszeichen Signal Vorfahrt Vortritt Vorfahrt gewähren (Signal) kein Vortritt (Signal) Vorfahrtstrasse Hauptstrasse Vorrang Vortritt Warnanlage Signalanlage Zeichen Signal Zulassungsschein Fahrzeugausweis Die Vertragsparteien, In dem Wunsch, den internationalen Strassenverkehr zu erleichtern und die Sicherheit auf den Strassen durch die Annahme einheitlicher Verkehrsregeln zu erhöhen, haben die folgenden Bestimmungen vereinbart: Kapitel I Allgemeines

Art. 1 Begriffsbestimmungen

Im Sinne dieses Übereinkommens haben die nachstehenden Begriffe die ihnen in diesem Artikel zugeordneten Bedeutungen: a) «Innerstaatliche Rechtsvorschriften» einer Vertragspartei sind alle im Hoheitsgebiet dieser Vertragspartei in Kraft befindlichen nationalen oder örtlichen Gesetze und Regelungen;

Fussnoten

[^1]: Von der Bundesversammlung genehmigt am 15. Dezember 1978 Schweizerische Ratifikationsurkunde hinterlegt am 11. Dezember 1991 In Kraft getreten für die Schweiz am 11. Dezember 1992 AS 1993 402; BBl 1978 I 1440

[^1]: Art. 1 Abs. 1 Bst. a des BB vom 15. Dez. 1978 (AS 1993 400).

Die offiziellen Rechtstexte der Schweizerischen Eidgenossenschaft sind gemäss Art. 5 Abs. 1 lit. a–c des Urheberrechtsgesetzes (URG) gemeinfrei. Dieses Dokument ersetzt nicht die amtliche Publikation in der Amtlichen Sammlung (AS) oder im Bundesblatt (BBl). Für eventuelle Ungenauigkeiten bei der Konvertierung in dieses Format wird keine Haftung übernommen.