Note Sambias vom 31. Januar 1994 über die Anwendbarkeit des schweizerisch-britischen Auslieferungsvertrages von 1880 und des Zusatzabkommens von 1934 zwischen der Schweiz und Sambia
Mit Note vom 31. Januar 1994 hat das Aussenministerium der Republik Sambia bekanntgegeben, dass der Auslieferungsvertrag von 1880[^1] und das Zusatzabkommen von 1934[^2] zwischen der Schweiz und Grossbritannien auf Sambia anwendbar sind.
Fussnoten
[^1]: SR 0.353.936.7
[^2]: SR 0.353.936.71
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