Abkommen vom 15. April 1994 zur Errichtung der Welthandelsorganisation (mit Anhängen)
Unbeschadet des Artikels II Absatz 1 Buchstabe b des GATT 1994 kann sich jedes Mitglied im Zusammenhang mit der Einfuhr von landwirtschaftlichen Erzeugnissen, für die Massnahmen gemäss Artikel 4 Absatz 2 in Zölle im eigentlichen Sinn umgewandelt wurden und die in seiner Liste mit dem Symbol «SSG» als Erzeugnisse gekennzeichnet sind, die einem Zugeständnis unterliegen, für das sich ein Mitglied auf diesen Artikel berufen kann, auf die Absätze 4 und 5 berufen, wenn a) der Umfang der Einfuhren dieses Erzeugnisses in das Zollgebiet des Mitglieds, welches das Zugeständnis gewährt, in einem beliebigen Jahr eine Auslösungsschwelle überschreitet, die gemäss Absatz 4 in bezug auf die vorhandenen Marktzugangsmöglichkeiten festgelegt wird, oder b) der Preis, zu dem Einfuhren eines solchen Erzeugnisses in das Zollgebiet des das Zugeständnis gewährenden Mitglieds gelangen, auf der Grundlage des cif-Einfuhrpreises der betreffenden Lieferung in Landeswährung unter einen
Fussnoten
[^1]: Von der Bundesversammlung genehmigt am 16. Dezember 1994 Schweizerische Ratifikationsurkunde hinterlegt am 1. Juni 1995 Inkrafttreten für die Schweiz am 1. Juli 1995 AS 1995 2117; BBl 1994 IV 1
[^1]: AS 1995 2113
[^2]: SR 0.632.21
[^3]: SR 0.632.21
[^4]: SR 0.632.21
[^5]: Es wird davon ausgegangen, dass ein mit einer Angelegenheit befasstes Organ einen Be- schluss durch Konsens gefasst hat, wenn kein in der Sitzung, in der der Beschluss ergeht, anwesendes Mitglied gegen den vorgeschlagenen Beschluss förmlich Einspruch erhebt.
[^6]: Die Zahl der Stimmen der Europäischen Gemeinschaften und ihrer Mitgliedstaaten ist keinesfalls höher als die Zahl der Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaften.
[^7]: Tagt der Generalrat in seiner Eigenschaft als Streitbeilegungsorgan, so werden seine Beschlüsse gemäss Artikel 2 Absatz 4 der Streitbeilegungsvereinbarung gefasst.
[^8]: Ein Beschluss über die Befreiung von einer mit einer Übergangszeit oder einer gestaffel- ten Umsetzungsfrist verbundenen Verpflichtung, die das antragstellende Mitglied am En- de der betreffenden Übergangszeit oder Frist nicht erfüllt hat, kann nur einstimmig gefasst werden.
[^9]: Ein Beschluss über die Befreiung von einer mit einer Übergangszeit oder einer gestaffel- ten Umsetzungsfrist verbundenen Verpflichtung, die das antragstellende Mitglied am En- de der betreffenden Übergangszeit oder Frist nicht erfüllt hat, kann nur einstimmig gefasst werden.
[^10]: SR 0.632.21
[^11]: SR 0.632.21
[^12]: SR 0.632.21 Erläuterungen Als «Staat» oder «Staaten» im Sinne dieses Abkommens und der Multilateralen Handels- übereinkünfte gelten auch alle gesonderten Zollgebiete, die Mitglieder der WTO sind. Wird in diesem Abkommen und in den Multilateralen Handelsübereinkünften ein Ausdruck in Verbindung mit dem Wort «national» oder «innerstaatlich» verwendet, so ist dieser Ausdruck im Falle eines gesonderten Zollgebiets, das Mitglied der WTO ist, vorbehaltlich anderslauten- der Bestimmungen so zu verstehen, dass er sich auf das Zollgebiet bezieht.
[^13]: SR 0.632.21
[^14]: SR 0.632.231.422
[^15]: [AS 1995 2555, 1998 2698]
[^16]: [AS 1995 2597, 1998 2699]
[^17]: SR 0.632.21
[^18]: Die gemäss diesem Artikel gewährten Befreiungen sind in Fussnote 7 auf den Seiten 11 und 12 in Abschnitt II des Dokuments MTN/FA vom 15. Dezember 1993 und in Dok. MTN/FA/Corr. 6 vom 21. März 1994 aufgeführt. Auf ihrer ersten Tagung erstellt die Mi- nisterkonferenz eine überarbeitete Liste der nach diesem Artikel gewährten Befreiungen, die auch alle aufgrund des GATT 1947 seit dem 15. Dezember 1993 und vor dem Inkraft- treten des WTO-Abkommens gewährten Befreiungen einbezieht und in der die bis dahin abgelaufenen Befreiungen gestrichen sind.
[^19]: SR 0.632.21
[^20]: Die Tätigkeiten dieser Arbeitsgruppe werden mit den Tätigkeiten der Arbeitsgruppe gemäss Abschnitt III der Ministererklärung über Notifikationsverfahren vom 15. April 1994 koordiniert.
[^21]: Diese Vereinbarung soll nicht die Rechte und Pflichten der Mitglieder aufgrund der Artikel XII und XVIII Abschnitt B des GATT 1994 ändern. Die Mitglieder können sich in bezug auf Fragen im Zusammenhang mit der Anwendung von einfuhrbeschränkenden Massnahmen aus Zahlungsbilanzgründen auf die Artikel XXII und XXIII des GATT 1994, ausgelegt und ergänzt durch die Streitbeilegungsvereinbarung, berufen.
[^22]: SR 0.632.21 Abgeschlossen am 28. Juli 2015 In Kraft getreten für die Schweiz am 7. Juli 2017
[^23]: Eingefügt durch Ministererklärung vom 16. Dez. 2015, von der BVers genehmigt am 17. März 2017, von der Schweiz der Schweiz vorläufig angewendet seit dem 1. Juli 2017 und in Kraft für die Schweiz seit 19. Okt. 2017 (AS 2018 3389 3385; BBl 2017 813 1047).
[^24]: Im Auftrag der Zollunion zwischen der Schweiz und Liechtenstein.
[^25]: SR 0.632.20 , Anhang 1A.1
[^26]: Die Liste LIX-Schweiz-Liechtenstein im Bereich Informations-Technologiegüter wird in der AS nicht veröffentlicht. Sie ist nur in französischer Sprache verfügbar und nur in die- ser Fassung rechtsverbindlich. Die genannten Änderungen wurden im BBl 2017 1083 publiziert. Ein Separatdruck der Liste kann bei der Oberzolldirektion, Sektion Zolltarif, 3003 Bern bezogen oder eingesehen werden (AS 2018 3387).
[^27]: Dieser Wert ist vom Sekretariat der Welthandelsorganisation zu berechnen und den Vertragsparteien auf Grundlage der neuesten verfügbaren Daten mitzuteilen.
[^1]: 350691 ex Durchsichtige Klebefolien und härtbare durchsichtige Flüssigkleb- stoffe der ausschliesslich oder hauptsächlich zur Herstellung von Flachbildschirmen oder berührungsempfindlichen Bildschirmen verwendeten Art
[^2]: 370130 Andere Platten und Filme mit einer grössten Seitenlänge von mehr als 255 mm
[^3]: 370199 Andere
[^4]: 370590 Andere
[^5]: 370790 Andere
[^6]: 390799 ex Thermoplastische Copolymere auf der Grundlage von aromatischen Flüssigkristall-Polyestern
[^7]: 841459 ex Ventilatoren der ausschliesslich oder hauptsächlich zur Kühlung von Mikroprozessoren, Fernmeldegeräten, automatischen Datenverarbei- tungsmaschinen oder Einheiten von automatischen Datenverarbei- tungsmaschinen verwendeten Art
[^8]: 841950 ex Wärmeaustauscher aus Fluorpolymeren, mit einem Innendurchmes- ser der Einlass- und Auslassrohre von nicht mehr als 3 cm
[^9]: 842010 ex Rollenlaminiergeräte der ausschliesslich oder hauptsächlich zur Herstellung von Substraten für gedruckte Schaltungen oder gedruck- Schaltungen verwendeten Art ten
[^10]: 842129 ex Apparate zum Filtrieren oder Reinigen von Flüssigkeiten, aus Fluorpolymeren, mit einer Dicke der Filtrier- oder Reinigungs- membran von nicht mehr als 140 Mikron
[^11]: 842139 ex Apparate zum Filtrieren oder Reinigen von Gasen, mit Gehäuse aus rostfreiem Stahl, mit einem Innendurchmesser der Einlass- und Auslassrohre von nicht mehr als 1,3 cm
[^12]: 842199 ex Teile von Apparaten zum Filtrieren oder Reinigen von Flüssigkeiten, aus Fluorpolymeren, mit einer Dicke der Filtrier- oder Reinigungs- membran von nicht mehr als 140 Mikron; Teile von Apparaten zum Filtrieren oder Reinigen von Gasen, mit Gehäuse aus rostfreiem Stahl, mit einem Innendurchmesser der Einlass- und Auslassrohre von nicht mehr als 1,3 cm
[^13]: 842320 ex Waagen zum kontinuierlichen Wiegen auf Fördereinrichtungen, mit Wiegevorrichtung elektronischer
[^14]: 842330 ex Waagen zur Verwiegung gleichbleibender Gewichtsmengen und Absack-, Abfüll- oder Dosierwaagen, mit elektronischer Wiegevor- richtung
[^15]: 842381 ex Andere Waagen, für eine Höchstlast von nicht mehr als 30 kg, mit Wiegevorrichtung elektronischer
[^16]: 842382 ex Andere Waagen, für eine Höchstlast von mehr als 30 kg, jedoch nicht mehr als 5000 kg, mit elektronischer Wiegevorrichtung, ausgenommen Wiegevorrichtungen für Automobile
[^17]: 842389 ex Andere Waagen, mit elektronischer Wiegevorrichtung
[^18]: 842390 ex Teile von Waagen mit elektronischer Wiegevorrichtung, ausge- Waagen für Automobile nommen Teile von
[^19]: 842489 ex Mechanische Apparate zum Verteilen, Verspritzen oder Zerstäuben der ausschliesslich oder hauptsächlich zur Herstellung von gedruck- ten Schaltungen oder Baugruppen aus gedruckten Schaltungen verwendeten Art
[^20]: 842490 ex Teile von mechanischen Apparaten zum Verteilen, Verspritzen oder Zerstäuben der ausschliesslich oder hauptsächlich zur Herstellung von gedruckten Schaltungen oder Baugruppen aus gedruckten Schaltungen verwendeten Art
[^21]: 844230 Maschinen, Apparate und Geräte genannten Maschinen, Apparate und Geräte 022 844240 Teile für die vorstehend
[^23]: 844250 Klischees, Druckplatten, Druckformzylinder und andere Druckfor- men; Lithografiesteine, Platten und Zylinder, zu grafischen Zwecken zugerichtet (z. B. geschliffen, gekörnt, poliert)
[^24]: 844331 Geräte, die mindestens zwei der Funktionen Drucken, Kopieren oder Übertragen von Fernkopien verrichten und an eine automatische Datenverarbeitungsmaschine oder ein Netzwerk angeschlossen werden können
[^25]: 844332 Andere Geräte, die an eine automatische Datenverarbeitungsmaschi- angeschlossen werden können ne oder ein Netzwerk
[^26]: 844339 Andere
[^27]: 844391 Teile und Zubehör für Maschinen und Apparate zum Drucken mittels Klischees, Druckplatten, Druckformzylindern oder anderen Druckformen der Nr. 84.42
[^28]: 844399 Andere
[^29]: 845610 ex Werkzeugmaschinen, mit Laser- oder anderen Licht- oder Photonen- strahlen arbeitend, der ausschliesslich oder hauptsächlich zur Her- stellung von gedruckten Schaltungen, Baugruppen aus gedruckten Schaltungen, Teilen von Apparaten der Nr. 8517 oder Teilen von Datenverarbeitungsmaschinen verwendeten Art automatischen
[^30]: 846693 ex Teile und Zubehör von Werkzeugmaschinen, mit Laser- oder ande- ren Licht- oder Photonenstrahlen arbeitend, der ausschliesslich oder hauptsächlich zur Herstellung von gedruckten Schaltungen, Bau- gruppen aus gedruckten Schaltungen, Teilen von Apparaten der Nr. 8517 oder Teilen von automatischen Datenverarbeitungsmaschi- nen verwendeten Art; Teile und Zubehör von Werkzeugmaschinen, mit Ultraschall arbeitend, der ausschliesslich oder hauptsächlich zur Herstellung von gedruckten Schaltungen, Baugruppen von gedruck- ten Schaltungen, Teilen von Apparaten der Nr. 8517 oder Teilen von automatischen Datenverarbeitungsmaschinen verwendeten Art; Teile und Zubehör von Bearbeitungszentren, der ausschliesslich oder hauptsächlich zur Herstellung von Teilen von Apparaten der Nr. 8517 oder Teilen von automatischen Datenverarbeitungsmaschi- nen verwendeten Art; Teile und Zubehör von anderen Drehmaschi- nen, numerisch gesteuert, der ausschliesslich oder hauptsächlich zur Herstellung von Teilen von Apparaten der Nr. 8517 oder Teilen von automatischen Datenverarbeitungsmaschinen verwendeten Art; Teile und Zubehör von anderen Bohrmaschinen, numerisch gesteu- ert, der ausschliesslich oder hauptsächlich zur Herstellung von Teilen von Apparaten der Nr. 8517 oder Teilen von automatischen Datenverarbeitungsmaschinen verwendeten Art; Teile und Zubehör von anderen Fräsmaschinen, numerisch gesteuert, der ausschliess- lich oder hauptsächlich zur Herstellung von Teilen von Apparaten Datenverarbeitungsma- der Nr. 8517 oder Teilen von automatischen schinen verwendeten Art; Teile und Zubehör von Säge- oder Trennmaschinen, der ausschliesslich oder hauptsächlich zur Herstel- lung von Teilen von Apparaten der Nr. 8517 oder Teilen von auto- matischen Datenverarbeitungsmaschinen verwendeten Art; Teile und Zubehör von Werkzeugmaschinen, mit Elektroerosion arbei- tend, der ausschliesslich oder hauptsächlich zur Herstellung von gedruckten Schaltungen, Baugruppen von gedruckten Schaltungen, Teilen von Apparaten der Nr. 8517 oder Teilen von automatischen Datenverarbeitungsmaschinen verwendeten Art Vervielfältiger 031 847210
[^32]: 847290 Andere
[^33]: 847310 Teile und Zubehör für Maschinen der Nr. 84.69
[^34]: 847340 Teile und Zubehör für Maschinen der Nr. 84.72
[^35]: 847521 Maschinen zum Herstellen von optischen Fasern und ihren Rohlin- gen
[^36]: 847590 ex Teile von Maschinen der Nr. 847521
[^37]: 847689 ex Geldwechselautomaten
[^38]: 847690 ex Teile von Geldwechselautomaten
[^39]: 847989 ex Bestückungsautomaten für elektronische Bauelemente, der aus- schliesslich oder hauptsächlich zur Herstellung von Baugruppen aus gedruckten Schaltungen verwendeten Art
[^40]: 847990 ex Teile von Bestückungsautomaten für elektronische Bauelemente, der ausschliesslich oder hauptsächlich zur Herstellung von Baugruppen gedruckten Schaltungen verwendeten Art aus Apparate zum Herstellen von Barren oder Scheiben 041 848610 Maschinen und
[^42]: 848620 Maschinen und Apparate zum Herstellen von Halbleiterbauelemen- ten oder elektronischen integrierten Schaltungen pparate zum Herstellen von Flachbildschirmen 043 848630 Maschinen und A
[^44]: 848640 In Anmerkung 9 C) zu diesem Kapitel genannte Maschinen und Apparate Zubehör 045 848690 Teile und
[^46]: 850440 Statische Umformer
[^47]: 850450 Andere Reaktanz- und Drosselspulen
[^48]: 850490 Teile
[^49]: 850590 ex Elektromagnete der ausschliesslich oder hauptsächlich in Diagnose- apparaten für die bildliche Darstellung mittels Magnetresonanz verwendeten Art, andere als solche der Nr. 90.18
[^50]: 851430 ex Andere Öfen der ausschliesslich oder hauptsächlich zur Herstellung von gedruckten Schaltungen oder Baugruppen aus gedruckten Schaltungen verwendeten Art
[^51]: 851490 ex Teile von anderen Öfen der ausschliesslich oder hauptsächlich zur Herstellung von gedruckten Schaltungen oder Baugruppen aus gedruckten Schaltungen verwendeten Art
[^52]: 851519 ex Andere Maschinen zum Wellenlöten der ausschliesslich oder haupt- sächlich zur Herstellung von Baugruppen aus gedruckten Schaltun- gen verwendeten Art
[^53]: 851590 ex Teile von anderen Maschinen zum Wellenlöten der ausschliesslich oder hauptsächlich zur Herstellung von Baugruppen aus gedruckten Schaltungen verwendeten Art
[^54]: 851761 Basisstationen
[^55]: 851762 Apparate zum Empfangen, Konvertieren, Senden und Übermitteln oder Wiederherstellen von Sprache, Bildern oder anderen Daten, Vermittlungs- und Wegewahlapparate einschliesslich
[^56]: 851769 Andere
[^57]: 851770 Teile
[^58]: 851810 Mikrofone und Haltevorrichtungen dazu
[^59]: 851821 Einzellautsprecher, in Gehäuse eingebaut
[^60]: 851822 Lautsprechersysteme, in gemeinsames Gehäuse eingebaut
[^61]: 851829 Andere
[^62]: 851830 Kopf- und Ohrhörer, auch mit Mikrofon kombiniert, und Kompakt- geräte oder Zusammenstellungen, bestehend aus einem Mikrofon Lautsprechern und einem oder mehreren
[^63]: 851840 elektrische Tonfrequenzverstärker
[^64]: 851850 elektrische Tonverstärkereinrichtungen
[^65]: 851890 Teile
[^66]: 851981 Für magnetische, optische oder Halbleiter-Träger
[^67]: 851989 Andere
[^68]: 852110 Magnetbandgeräte
[^69]: 852190 Andere
[^70]: 852290 Andere
[^71]: 852321 Karten mit Magnetstreifen
[^72]: 852329 Andere
[^73]: 852340 Optische Träger Nichtflüchtige Datenspeicher auf Halbleiterbasis 074 852351
[^75]: 852352 «Intelligente Karten»
[^76]: 852359 Andere
[^77]: 852380 Andere
[^78]: 852550 Sendegeräte
[^79]: 852560 Sendegeräte mit eingebautem Empfangsgerät digitale Fotoapparate und Videokamera-Rekorder 080 852580 Fernsehkameras,
[^81]: 852610 Geräte für Funkmessung und -ortung (Radar)
[^82]: 852691 Geräte für Funknavigation Funkfernsteuerung 083 852692 Geräte für
[^84]: 852712 Taschen-Radiokassettengeräte
[^85]: 852713 Andere Geräte, kombiniert mit einem Tonaufnahme- oder Ton- gabegerät wieder
[^86]: 852719 Andere
[^87]: 852721 ex Rundfunkempfangsgeräte, die nur mit externer Stromquelle arbeiten können, der in Motorfahrzeugen verwendeten Art, mit einem Tonaufnahme- oder Tonwiedergabegerät kombiniert und die in der Lage sind, digitale RDS-Signale (Radio Data System) zu empfangen und zu decodieren
[^88]: 852729 Andere
[^89]: 852791 Mit einem Tonaufnahme- oder Tonwiedergabegerät kombiniert
[^90]: 852792 Nicht mit einem Tonaufnahme- oder Tonwiedergabegerät, jedoch mit einer Uhr kombiniert
[^91]: 852799 Andere
[^92]: 852849 Andere
[^93]: 852871 Nicht für den Einbau eines Videobildschirms hergerichtet
[^94]: 852910 Antennen und Antennenreflektoren aller Art; Teile, die erkennbar gemeinsam mit diesen Waren verwendet werden
[^95]: 852990 ex Andere, ausgenommen Module aus organischen Leuchtdioden und Tafeln aus organischen Leuchtdioden, für Apparate der Nrn. 8528.72 oder 8528.73 bestimmt
[^96]: 853180 ex Andere Geräte, ausgenommen Läutwerke, Glockenspiele, Summer Vorrichtungen und ähnliche
[^97]: 853190 Teile
[^98]: 853630 Andere Geräte zum Schützen von elektrischen Stromkreisen
[^99]: 853650 Andere Schalter, Trenner und Kommutatoren
[^100]: 853690 ex Andere Geräte, ausgenommen Batterieklemmen der für Automobile der Nrn. 8702, 8703, 8704 oder 8711 verwendeten Art
[^101]: 853810 Tafeln, Bretter, Konsolen, Pulte, Schränke und andere Träger der Nr. 8537, nicht mit ihren Geräten ausgerüstet
[^102]: 853939 ex Kaltkathoden-Fluoreszenzlampen (CCFL) für die Hintergrund- beleuchtung von Flachbildschirmen
[^103]: 854231 Prozessoren und Controller, auch mit Speichern, Konvertern, logi- schen Schaltungen, Verstärkern, Zeitsteuerungs- und Taktgeber- schaltungen oder anderen Schaltungen kombiniert
[^104]: 854232 Speicher
[^105]: 854233 Verstärker
[^106]: 854239 Andere
[^107]: 854290 Teile
[^108]: 854320 Signalgeneratoren
[^109]: 854330 ex Maschinen für die Galvanoplastik und Elektrolyse der ausschliess- lich oder hauptsächlich zur Herstellung von gedruckten Schaltungen verwendeten Art
[^110]: 854370 ex Waren, die besonders zum Anschliessen an Apparate oder Instru- mente für die Telefonie oder Telegrafie oder Telefonie- oder Tele- grafienetze hergerichtet sind Mikrowellenverstärker 111 854370 ex
[^112]: 854370 ex Drahtlose Infrarot-Steuergeräte für Video-Spielkonsolen
[^113]: 854370 ex Di gitale Flugdatenschreiber
[^114]: 854370 ex Tragbare, batteriebetriebene elektronische Lesegeräte zur Aufzeich- nung und Wiedergabe von Text, Einzelbildern und Audiodateien
[^115]: 854370 ex Digitale Signalverarbeitungsgeräte für die Tonmischung, die an ein drahtgebundenes oder drahtloses Netz angeschlossen werden können
[^116]: 854390 Teile
[^117]: 880260 ex Fernmeldesatelliten
[^118]: 880390 ex Teile von Fernmeldesatelliten
[^119]: 880521 Flugkampf-Simulatoren und Teile davon
[^120]: 880529 Andere
[^121]: 900120 Polarisierende Stoffe in Form von Folien oder Platten
[^122]: 900190 Andere
[^123]: 900219 Andere
[^124]: 900220 Filter
[^125]: 900290 Andere
[^126]: 901050 Andere Apparate und Ausrüstungen für fotografische oder kine- matografische Laboratorien; Negativbetrachter Projektionsschirme 127 901060
[^128]: 901090 ex Teile und Zubehör von Waren der Nr. 901050 und 901060
[^129]: 901110 Stereomikroskope Mikroskope 130 901180 Andere
[^131]: 901190 Teile und Zubehör
[^132]: 901210 Andere als optische Mikroskope; Diffraktografen Zubehör 133 901290 Teile und
[^134]: 901310 ex Fernrohre für Maschinen, Apparate oder Instrumente dieses Kapitels oder des Abschnitts XVI
[^135]: 901320 Laser, andere als Laserdioden
[^136]: 901390 ex Teile und Zubehör von anderen Apparaten und Instrumenten als Zielfernrohre für Waffen und Periskope Kompasse, einschliesslich Navigationskompasse 137 901410
[^138]: 901420 Instrumente, Apparate und Geräte für die Luft- oder Raumfahrtnavi- gation (andere als Kompasse) pparate und Geräte 139 901480 Andere Instrumente, A
[^140]: 901490 Teile und Zubehör
[^141]: 901510 Telemeter Tachymeter 142 901520 Theodolite und
[^143]: 901540 Instrumente, Apparate und Geräte für Fotogrammetrie
[^144]: 901580 Andere Instrumente, Apparate und Geräte Zubehör 145 901590 Teile und
[^146]: 901811 Elektrokardiografen
[^147]: 901812 Diagnoseapparate, mit Ultraschallabtastung arbeitend (Scanners)
[^148]: 901813 Diagnoseapparate für die bildliche Darstellung mittels Magnetreso- nanz
[^149]: 901819 Andere
[^150]: 901820 Ultraviolett- oder Infrarotbestrahlungsgeräte
[^151]: 901850 Andere Instrumente, Apparate und Geräte, für die Ophthalmologie
[^152]: 901890 ex Instrumente, Apparate und Geräte für die Elektrochirurgie oder die Elektromedizin und Teile und Zubehör davon
[^153]: 902150 Herzschrittmacher, aus genommen Teile und Zubehör
[^154]: 902190 Andere
[^155]: 902212 Com putertomografen
[^156]: 902213 Andere, für zahnärztliche Zwecke
[^157]: 902214 Andere, für medizinische, chirurgische oder tierärztliche Zwecke
[^158]: 902219 Für andere Zwecke
[^159]: 902221 Für medizinische, chirurgische, zahnärztliche oder tierärztliche Zwecke
[^160]: 902229 Für andere Zwecke
[^161]: 902230 Röntgenröhren
[^162]: 902290 ex Teile und Zubehör für Röntgengeräte
[^163]: 902300 Instrumente, Apparate, Geräte und Modelle für Demonstrationszwe- cke (z. B. im Unterricht oder in Ausstellungen), nicht zu anderer Verwendung geeignet
[^164]: 902410 Maschinen, Apparate und Geräte zum Prüfen von Metallen Apparate und Geräte 165 902480 Andere Maschinen,
[^166]: 902490 Teile und Zubehör
[^167]: 902519 Andere
[^168]: 902590 Teile und Zubehör
[^169]: 902710 Gas- oder Rauchgasprüfer
[^170]: 902780 Andere Instrumente, Apparate und Geräte Zubehör 171 902790 Mikrotome; Teile und
[^172]: 902830 Elektrizitätszähler
[^173]: 902890 Teile und Zubehör
[^174]: 903010 Instrumente, Apparate und Geräte zum Messen oder zum Nachweis von ionisierenden Strahlen
[^175]: 903020 Oszilloskope und Oszillografen gistriervorrichtung 176 903031 Multimeter, ohne Re
[^177]: 903032 Multimeter, mit Registriervorrichtung
[^178]: 903033 ex Andere, ohne Registriervorrichtung, ausgenommen Instrumente zum Messen von Widerstand
[^179]: 903039 Andere, mit Registriervorrichtung
[^180]: 903084 Andere, mit Registriervorrichtung
[^181]: 903089 Andere
[^182]: 903090 Teile und Zubehör
[^183]: 903110 Auswuchtmaschinen
[^184]: 903149 Andere
[^185]: 903180 Andere Instrumente, Apparate, Geräte und Maschinen
[^186]: 903190 Teile und Zubehör
[^187]: 903220 Druckregler (Pressostate)
[^188]: 903281 Hydraulische oder pneumatische
[^189]: 950410 Video-Spiele der mit Fernsehempfängern verwendeten Art
[^190]: 950430 ex Andere Spiele, die durch Einwurf eines Geldstücks, einer Banknote, einer Bankkarte, einer Spielmarke oder jedes anderen Zahlungsmit- tels in Gang gesetzt werden, ausgenommen automatische Kegelspie- (Bowlings) und Glücksspiele mit sofortigem Geldgewinn le
[^191]: 950490 ex Video-Spielkonsolen und -geräte, andere als solche der Nr. 950430 * Teilweise erfasste Unterpositionen sind mit dem Symbol «ex» gekennzeichnet.
[^28]: SR 0.632.21
[^29]: Die Schweizer Konzessions- und Verpflichtungsliste für Agrar- und Industrieprodukte ist bei der Eidgenössischen Drucksachen- und Materialzentrale, Sektion Bewirtschaftung, 3000 Bern, erhältlich (nur in französischer Sprache: «Liste LIX Suisse-Liechtenstein»).
[^30]: Die Schweizer Konzessions- und Verpflichtungsliste für Agrar- und Industrieprodukte ist bei der Eidgenössischen Drucksachen- und Materialzentrale, Sektion Bewirtschaftung, 3000 Bern erhältlich (nur in französischer Sprache: «Liste LIX Suisse-Liechtenstein»).
[^31]: Diese Massnahmen schliessen mengenmässige Einfuhrbeschränkungen, bewegliche Ein- fuhrabschöpfungen, Mindesteinfuhrpreise, nichtautomatische Einfuhrlizenzerteilung, nichttarifäre Massnahmen staatlicher Handelsunternehmen, freiwillige Ausfuhrbeschrän- kungen und ähnliche Grenzmassnahmen ein, die keine Zölle im eigentlichen Sinne dar- stellen, auch wenn solche Massnahmen aufgrund von länderspezifischen Abweichungen von den Bestimmungen des GATT 1947 beibehalten werden, nicht dagegen Massnahmen, die aufgrund von Zahlungsbilanzbestimmungen und anderen allgemeinen, nicht landwirt- schaftsspezifischen Bestimmungen des GATT 1994 oder der anderen Multilateralen Han- delsübereinkünfte in Anhang 1A des WTO-Abkommens beibehalten werden.
Die offiziellen Rechtstexte der Schweizerischen Eidgenossenschaft sind gemäss Art. 5 Abs. 1 lit. a–c des Urheberrechtsgesetzes (URG) gemeinfrei. Dieses Dokument ersetzt nicht die amtliche Publikation in der Amtlichen Sammlung (AS) oder im Bundesblatt (BBl). Für eventuelle Ungenauigkeiten bei der Konvertierung in dieses Format wird keine Haftung übernommen.
Dieser Text wird zu den eigenen Weiterverwendungsbedingungen von Fedlex veröffentlicht, nicht unter einer Legalize-Lizenz oder einer Public-Domain-Lizenz.
Fedlex
gemeinfrei (amtliche Texte, von Gesetzes wegen vom Urheberrechtsschutz ausgenommen)