Verordnung des BLW vom 23. September 1999 über die Einschätzung und Klassifizierung von Tieren der Rindvieh-, Pferde-, Schaf- und Ziegengattung

Typ Verordnung
Veröffentlichung 1999-09-23
Status In Kraft
Ministerium Bundeskanzlei
Quelle Fedlex
Änderungshistorie JSON API

gestützt auf Artikel 6 Absatz 1 der Schlachtviehverordnung vom 7. Dezember

1 , 1998 verordnet:

Art. 1 Tiere der Rindviehgattung

Tiere der Rindviehgattung müssen anhand des Einschätzungsund Klassifizierungssystems nach Anhang 1 eingestuft werden.

Art. 2 Tiere der Pferdegattung

Tiere der Pferdegattung müssen anhand des Einschätzungsund Klassifizierungssystems nach Anhang 2 eingestuft werden.

Art. 3 Tiere der Schafgattung

Tiere der Schafgattung müssen anhand des Einschätzungsund Klassifizierungssystems nach Anhang 3 eingestuft werden.

Art. 4 Gitzi

Gitzi müssen anhand des Einschätzungsund Klassifizierungssystems nach Anhang 4 eingestuft werden.

Art. 5 Inkrafttreten

Diese Verordnung tritt am 1. Januar 2000 in Kraft.

Fussnoten

[^1]: SR 916.341

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