Protokoll vom 21. Februar 1997 über die Durchführung der Rückübernahme von Personen mit unbefugtem Aufenthalt gemäss dem Notenaustausch vom 8/9. Februar 1993 zwischen der Schweiz und Kroatien über die gegenseitige Aufhebung der Visumpflicht für Inhaber eines Diplomaten-, Dienst- oder Sonderpasses

Typ Andere
Veröffentlichung 1997-02-21
Status In Kraft
Ministerium Bundeskanzlei
Quelle Fedlex
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Das Justiz- und Polizeidepartement der Schweizerischen Eidgenossenschaft und das Ministerium für innere Angelegenheiten der Republik Kroatien,

(nachstehend Vertragsparteien genannt),

unter Berücksichtigung der Kriegszerstörungen und der Folgen des Krieges für die Republik Kroatien sowie

in Anbetracht der Belastung der Republik Kroatien durch die Aufnahme von Vertriebenen und Flüchtlingen, insbesondere aus der Republik Bosnien und Herzegowina,

wie folgt übereingekommen:

1. Nachweis und Glaubhaftmachung der Staatsangehörigkeit

für die Schweizerische Eidgenossenschaft:

für die Republik Kroatien:

Die Staatsangehörigkeit gemäss Artikel 8 Absatz 1 der Note kann insbesondere mit folgenden Dokumenten und Beweismitteln glaubhaft gemacht werden:

2. Durchführung der Rückübernahme

Für die Stellung, den Empfang und die Erledigung der Rückübernahmegesuche sind folgende Behörden zuständig:

Das Übernahmeersuchen soll folgende Angaben enthalten:

3. Kosten
4. Inkrafttreten
5. Kündigung

Geschehen zu Zagreb, am 21. Februar 1997, in zwei Urschriften, in deutscher und kroatischer Sprache, wobei beide Texte authentisch sind.

| Für das Justiz- und Polizeidepartement der Schweizerischen Eidgenossenschaft: / Petar Troendle | Für das Ministerium für innere Angelegenheiten der Republik Kroatien: / Ivan Penić | | --- | --- |

Fussnoten

[^1]: Heute: Staatssekretariat für Migration (SEM), Direktionsbereich Internationale Zusammenarbeit, Abteilung Rückkehr, Postadresse: Quellenweg 6, CH- 3003 Bern-Wabern, Fax: ++41 /58 325 91 04, Tel: ++41 /58 325 94 14 (siehe AS 2014 4451).

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