Vereinbarung vom 24. Mai 2000 zwischen dem Schweizerischem Bundesrat und der Österreichischen Bundesregierung über die Errichtung nebeneinander liegender Grenzabfertigungsstellen am Grenzübergang Rheineck/Gaissau

Typ Andere
Veröffentlichung 2000-05-24
Status In Kraft
Ministerium Bundeskanzlei
Quelle Fedlex
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Der Schweizerische Bundesrat und die Regierung der Republik Österreich,

gestützt auf Artikel 1 Absatz 3 des Abkommens vom 2. September 1963[^1] über die Errichtung nebeneineinander liegender Grenzabfertigungsstellen und die Grenzabfertigung in Verkehrsmitteln während der Fahrt,

haben folgende Vereinbarung abgeschlossen:

Art. 1

1 Am Grenzübergang Rheineck/Gaissau werden auf österreichischem Gebiet nebeneinander liegende Grenzabfertigungsstellen errichtet.

2 Im Sinne von Artikel 4 Absatz 1 des Abkommens vom 2. September 1963 ist die schweizerische Grenzabfertigungsstelle der Gemeinde Rheineck zugeordnet.

Art. 2

1 Die Zone für die Grenzabfertigung umfasst

2 Zur gegenseitigen Unterstützung im alltäglichen Dienstbetrieb, insbesondere für den Fall der Bedrohung oder der Gefährdung des Lebens diensthabender Organe, anwesender Parteien oder unbeteiligter Dritter sind die Bediensteten der Vertragsstaaten berechtigt, auch in von ihnen üblicherweise allein benützten Anlagen, Gebäuden und Teilen davon sich gegenseitig Beistand zu leisten.

Art. 3

1 Diese Vereinbarung unterliegt der Genehmigung im Einklang mit den innerstaatlichen Rechtsvorschriften der Vertragsstaaten und tritt am ersten Tag des zweiten Monats, der auf den Monat folgt, in dem die Unterzeichnung vorgenommen wurde, in Kraft. Gleichzeitig wird die Vereinbarung vom 27. Oktober 1967[^2] über die Errichtung nebeneinanderliegender Grenzabfertigungsstellen am Grenzübergang Gaissau/Rheineck aufgehoben.

2 Diese Vereinbarung wird auf unbestimmte Zeit abgeschlossen. Die Vereinbarung kann von jedem der vertragschliessenden Teile schriftlich auf diplomatischem Wege gekündigt werden. Die Vereinbarung tritt sechs Monate nach Eingang der Kündigung bei der anderen Vertragspartei ausser Kraft.

Geschehen in Wien, in zweifacher Urschrift in deutscher Sprache, am 24. Mai 2000.

| Für den Schweizerischen Bundesrat: | Für die Österreichische Bundesregierung: | | --- | --- | | Claudio Caratsch | Christian Prosl |

Fussnoten

[^1]: SR 0.631.252.916.320

[^2]: [AS 1968 20]

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