Verordnung vom 12. Februar 2003 über die Ausdehnung des Geltungsbereichs des Bundesbeschlusses über die Zusammenarbeit mit den Internationalen Gerichten zur Verfolgung von schwerwiegenden Verletzungen des humanitären Völkerrechts auf den Spezialgerichtshof für Sierra Leone
Der Schweizerische Bundesrat,
gestützt auf Artikel 1 Absatz 2 des Bundesbeschlusses vom 21. Dezember 1995[^1] über die Zusammenarbeit mit den Internationalen Gerichten zur Verfolgung von schwerwiegenden Verletzungen des humanitären Völkerrechts,
verordnet:
Art. 1
Der Geltungsbereich des Bundesbeschlusses vom 21. Dezember 1995 über die Zusammenarbeit mit den Internationalen Gerichten zur Verfolgung von schwerwiegenden Verletzungen des humanitären Völkerrechts wird auf die Zusammenarbeit mit dem Spezialgerichtshof für Sierra Leone ausgedehnt.
Art. 2
Diese Verordnung tritt am 1. März 2003 in Kraft.
Fussnoten
[^1]: SR 351.20
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