Briefwechsel vom 19. März/5. April 2001 zwischen dem Eidgenössischen Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation und der kanadischen Provinz Saskatchewan über den prüfungsfreien Umtausch von Führerausweisen
Übersetzung[^1]
Maynard Sonntag
Regina, den 19. März 2001
Minister
Saskatchewan Government Insurance
Regina, Saskatschewan
Kanada
Herrn Pierre Riem
Schweizerischer Generalkonsul
Toronto, Ontario
Sehr geehrter Herr Riem,
Als für die Saskatchewan Government Insurance in der Provinz Saskatchewan zuständiger Minister freut es mich, Ihnen unsere Entscheidung mitzuteilen, den Umtausch eines in der Schweiz ausgestellten Führerausweises gegen einen durch die Saskatchewan Government Insurance ausgestellten Führerausweis einer gleichwertigen Kategorie zuzulassen.
Personen, die ihren Wohnsitz in diesem Hoheitsgebiet begründen, sind berechtigt, ihren schweizerischen Führerausweis der Kategorie B oder einer höheren Kategorie ausschliesslich gegen einen Führerausweis der Klasse 5 oder «Basisführerausweis» einzutauschen. Darüber hinaus erhalten Fahrer, die auch die Berechtigung zum Führen von Motorrädern besitzen, den Zusatz «M» in ihrem Führerausweis der Klasse 5, der sie zum Führen von Motorrädern berechtigt.
Auf die Prüfung von theoretischen Kenntnissen sowie auf praktische Prüfungen oder Prüfungen im Strassenverkehr wird im Falle von Inhabern eines schweizerischen Führerausweises der Kategorie B oder einer höheren Kategorie sowie bei Inhabern der Fahrberechtigung für Motorräder verzichtet.
Diese Bestimmungen gelten unter der Bedingung, dass die Schweiz sich bereit erklärt, ihre derzeitige Praxis beizubehalten, Fahrern aus der Provinz Saskatchewan, die ihren Wohnsitz in die Schweiz verlegen, im Umtausch gegen einen Führerausweis der Klasse 5 oder höher einen Schweizerischen Führerausweis der Kategorie B ohne Prüfung auszustellen. Inhabern eines Führerausweises der Provinz Saskatchewan mit dem Zusatz «M» wird ebenfalls ohne Prüfung ein schweizerischer Führerausweis der Kategorie A ausgestellt.
Bitte bestätigen Sie Ihr Einverständnis mit den oben aufgeführten Bedingungen, indem Sie ein Exemplar dieses Schreibens unterzeichnen und es im beiliegenden Umschlag an folgende Adresse zurückschicken:
Rhonda Raddatz, Manager
Driver Safety Services
Saskatchewan Government Insurance
3rd Floor
2260 – 11th Avenue
Regina, Saskatchewan
S4P 0J9
Mit freundlichen Grüssen
Maynard Sonntag
Zur Kenntnis genommen und anerkannt am 5. April 2001:
Pierre Riem, Schweizerischer Generalkonsul, Toronto, Ontario
Fussnoten
[^1]: Übersetzung des englischen Originaltextes.
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