Beschluss des Luftverkehrsausschusses Gemeinschaft/Schweiz Nr. 2/2004 vom 22. April 2004 zur Annahme seiner Geschäftsordnung (mit Anhang)

Typ Andere
Veröffentlichung 2004-04-22
Status In Kraft
Ministerium Bundeskanzlei
Quelle Fedlex
Änderungshistorie JSON API

Der Luftverkehrsausschuss Gemeinschaft/Schweiz,

gestützt auf das Abkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Schweizerischen Eidgenossenschaft über den Luftverkehr[^1], im Folgenden «das Abkommen», insbesondere Artikel 21 Absatz 3,

beschliesst:

Einziger Artikel

Die Geschäftsordnung des Gemischten Ausschusses im Anhang dieses Beschlusses wird hiermit angenommen.

Brüssel, 22. April 2004 Für den Gemischten Ausschuss
Der Leiter der Delegation der Gemeinschaft:
Enrico Grillo Pasquarelli
Der Leiter der Schweizerischen Delegation:
Dante Martinelli
Fussnoten

[^1]: SR 0.748.127.192.68

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