Bundesgesetz vom 19. März 2004 über die Teilung eingezogener Vermögenswerte (TEVG)
Geltender Text a fecha 2004-08-01
Keine Daten für dieses Datum verfügbar.
Wir verwenden Google Analytics-Cookies, um die Nutzung der Website zu verstehen und zu verbessern. Wir erheben keine personenbezogenen Daten. Datenschutz