Vereinbarung vom 3. Februar 1999 zwischen der Schweiz und Italien über die Errichtung nebeneinander liegender Grenzabfertigungsstellen im internationalen Bahnhof Domodossola und im Güterbahnhof «Domo II» von Beura-Cardezza sowie über die Grenzabfertigung während der Fahrt auf der Strecke BrigDomodossola und umgekehrt auf der Simplon-Bahnlinie
Geltender Text a fecha 1999-02-03
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