Übereinkommen vom 18. April 1951 zur Gründung der Pflanzenschutzorganisation für Europa und den Mittelmeerraum (mit Anhängen)

Typ Andere
Veröffentlichung 1951-04-18
Status In Kraft
Ministerium Bundeskanzlei
Quelle Fedlex
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1 Übersetzung Übereinkommen zur Gründung der Pflanzenschutzorganisation für Europa und den Mittelmeerraum Konsolidierte Version 2 (Stand am 8. Februar 2005) Art. I Ziele Es wird eine Pflanzenschutzorganisation für Europa und den Mittelmeerraum (im Folgenden Organisation) gegründet, als regionale Pflanzenschutzorganisation im Sinne der Bestimmungen des von der Ernährungsund Landwirtschaftsorganisation

4 der Vereinten Nationen (FAO) geschlossenen Internationalen Pflanzenschutzüber-

5 einkommens vom 6. Dezember 1951 . Die Organisation setzt sich zum Ziel:

6 französischen Regierung hinterlegt. Beglaubigte Kopie des im Archiv der französischen Republik hinterlegten Originaltextes. (Es folgen die Unterschriften) Anhang I Schlüssel für Jahresbeiträge in französischen Franken, abgeleitet vom Schlüssel, der auf dem Anteil der FAO- Mitgliedstaaten an den Budgetausgaben 1966/67 der FAO basiert und am 18. September 1968 vom Rat genehmigt wurde (siehe Artikel XVIII). Kategorie FAO-Anteil in % Jahresbeiträge in französischen Franken (Basis)

1 weniger als 0,01 4 590

2 0,01– 0,15 9 180

3 0,16– 0,45 13 770

4 0,46– 0,75 18 360

5 0,76– 1,35 22 950

6 1,36– 2,00 27 540

7 2,01– 2,50 32 130

8 2,51– 5,00 36 720

9 5,01– 7,50 41 310

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