Verordnung des UVEK vom 18. Oktober 2005 über Listen zum Verkehr mit Abfällen
gestützt auf die Artikel 2, 12 Absatz 2 und 15 Absatz 3 der Verordnung
1 vom 22. Juni 2005 über den Verkehr mit Abfällen (VeVA)
2 und auf Anhang 1.1 Ziffer 22 der Störfallverordnung vom 27. Februar 1991 (StFV), verordnet: Einziger Artikel
1 Diese Verordnung enthält:
- a. in Anhang 1 das Abfallverzeichnis nach Artikel 2 VeVA;
- b. in Anhang 2 die Liste der Entsorgungsverfahren nach den Artikeln 12 Absatz 2 und 15 Absatz 3 VeVA;
- c. in Anhang 3 die Mengenschwellen für Sonderabfälle nach Anhang 1.1 Ziffer 22 StFV.
2 Sie tritt am 1. Januar 2006 in Kraft.
3 Anhang 1 Abfallverzeichnis
1 Allgemeine Hinweise 1.1 Klassierung der Abfälle
1 Im Abfallverzeichnis sind besonders bezeichnet:
- a. Sonderabfälle: mit S ;
- b. andere kontrollpflichtige Abfälle: mit ak ;
- c. andere kontrollpflichtige Abfälle mit Begleitscheinpflicht: mit akb .
2 …
3 Das Bundesamt für Umwelt (BAFU) erlässt eine Vollzugshilfe zu Handen der Vollzugsbehörden zur Beurteilung der Frage, ob ein Abfall Sonderabfall ist oder nicht. Es berücksichtigt dabei insbesondere Artikel 2 VeVA sowie Anlage III des
4 Basler Übereinkommens vom 22. März 1989 über die Kontrolle der grenzüberschreitenden Verbringung gefährlicher Abfälle und ihrer Entsorgung. 1.2 Codierung
1 Der Code eines Abfalls ist sechsstellig.
2 Bei der Bestimmung des Codes eines Abfalls ist in folgenden Schritten vorzugehen: 1. Entsprechend der Herkunft des Abfalls ist in den Kapiteln 01–12 und 17–20 der zutreffende Code zu suchen. Eine Codierung mit der Endziffer 99 «Abfälle anderswo nicht genannt» ist bei diesem Schritt nicht erlaubt. 2. Findet sich in den Kapiteln 01–12 und 17–20 kein zutreffender Code, so müssen die Kapitel 13–15 zur Codierung herangezogen werden. 3. Findet sich in den Kapiteln 13–15 kein zutreffender Code, so muss das Kapitel 16 zur Codierung herangezogen werden. 4. Findet sich in Kapitel 16 kein zutreffender Code, so ist aus den Kapiteln 01–
12 und 17–20 dasjenige Kapitel auszuwählen, das der Herkunft des Abfalls am besten entspricht, und daraus der Code mit der Endziffer 99 «Abfälle anderswo nicht genannt» zu verwenden.
2 Übersicht über die Kapitel des Abfallverzeichnisses
01 Abfälle, die beim Aufsuchen, Ausbeuten und Gewinnen sowie bei der phy sikalischen und chemischen Behandlung von Bodenschätzen entstehen
02 Abfälle aus Landwirtschaft, Gartenbau, Teichwirtschaft, Forstwirtschaft, Jagd und Fischerei sowie der Herstellung und Verarbeitung von Nahrungs mitteln
03 Abfälle aus der Holzbearbeitung und der Herstellung von Platten, Möbeln, Zellstoffen, Papier und Karton
04 Abfälle aus der Leder-, Pelzund Textilindustrie
05 Abfälle aus der Erdölraffination, Erdgasreinigung und Kohlepyrolyse
06 Abfälle aus anorganisch-chemischen Prozessen
07 Abfälle aus organisch-chemischen Prozessen
08 Abfälle aus Herstellung, Zubereitung, Vertrieb und Anwendung von Be schichtungen (Farben, Lacken, Email), Klebstoffen, Dichtmassen und Druckfarben
09 Abfälle aus der fotografischen Industrie
10 Abfälle aus thermischen Prozessen
11 Abfälle aus der chemischen Oberflächenbearbeitung und Beschichtung von Metallen und anderen Werkstoffen; Nichteisen-Hydrometallurgie
12 Abfälle aus Prozessen der mechanischen Formgebung sowie der physikalischen und mechanischen Oberflächenbearbeitung von Metallen und Kunststoffen
13 Ölabfälle und Abfälle aus flüssigen Brennstoffen (ausser Speiseöle und Ölabfälle, die unter die Kapitel 05, 12 oder 19 fallen)
14 Abfälle aus organischen Lösungsmitteln, Kühlmitteln und Treibgasen (mit Ausnahme derjenigen, die unter die Kapitel 07 oder 08 fallen)
15 Verpackungsabfall, Aufsaugmassen, Wischtücher, Filtermaterialien und Schutzkleidung (anderswo nicht genannt)
16 Abfälle, die nicht anderswo im Verzeichnis aufgeführt sind
17 Bauabfälle und Bodenaushub
18 Abfälle aus der humanmedizinischen oder tierärztlichen Versorgung und Forschung
19 Abfälle aus Abfallbehandlungsanlagen, öffentlichen Abwasserbehandlungsanlagen sowie der Aufbereitung von Wasser für den menschlichen Gebrauch und Wasser für industrielle Zwecke
20 Siedlungsabfälle und siedlungsabfallähnliche Abfälle aus Industrie und Gewerbe (Haushaltabfälle und ähnliche gewerbliche und industrielle Abfälle sowie Abfälle aus Einrichtungen), einschliesslich getrennt gesammelte Fraktionen
3 Abfallverzeichnis Code Klassierug Abfallbeschreibung Kapitel 01 Abfälle, die beim Aufsuchen, Ausbeuten und Gewinnen sowie bei der physikalischen und chemischen Behandlung von Bodenschätzen entstehen Code Klassierug Abfallbeschreibung Kapitel 02 Abfälle aus Landwirtschaft, Gartenbau, Teichwirtschaft, Forstwirtschaft, Jagd und Fischerei sowie der Herstellung und Verarbeitung von Nahrungsmitteln Code Klassierug Abfallbeschreibung Kapitel 03 Abfälle aus der Holzbearbeitung und der Herstellung von Platten, Möbeln, Zellstoffen, Papier und Karton Code Klassierug Abfallbeschreibung Kapitel 04 Abfälle aus der Leder-, Pelzund Textilindustrie Kapitel 05 Abfälle aus der Erdölraffination, Erdgasreinigung und Kohlepyrolyse Code Klassierug Abfallbeschreibung Kapitel 06 Abfälle aus anorganisch-chemischen Prozessen Code Klassierug Abfallbeschreibung Code Klassierug Abfallbeschreibung Kapitel 07 Abfälle aus organisch-chemischen Prozessen Code Klassierug Abfallbeschreibung Code Klassierug Abfallbeschreibung Kapitel 08 Abfälle aus Herstellung, Zubereitung, Vertrieb und Anwendung von Beschichtungen (Farben, Lacke, Email), Klebstoffen, Dichtmassen und Druckfarben Code Klassierug Abfallbeschreibung Code Klassierug Abfallbeschreibung Kapitel 09 Abfälle aus der fotografischen Industrie Kapitel 10 Abfälle aus thermischen Prozessen Code Klassierug Abfallbeschreibung Code Klassierug Abfallbeschreibung Code Klassierug Abfallbeschreibung Code Klassierug Abfallbeschreibung Code Klassierug Abfallbeschreibung Kapitel 11 Abfälle aus der chemischen Oberflächenbearbeitung und Beschichtung von Metallen und anderen Werkstoffen; Nichteisen-Hydrometallurgie Code Klassierug Abfallbeschreibung Kapitel 12 Abfälle aus Prozessen der mechanischen Formgebung sowie der physikalischen und mechanischen Oberflächenbearbeitung von Metallen und Kunststoffen Code Klassierug Abfallbeschreibung Kapitel 13 Ölabfälle und Abfälle aus flüssigen Brennstoffen (ausser Speiseöle und Ölabfälle, die unter die Kapitel 05, 12 oder 19 fallen) Code Klassierug Abfallbeschreibung Kapitel 14 Abfälle aus organischen Lösungsmitteln, Kühlmitteln und Treibgasen (mit Ausnahme derjenigen, die unter die Kapitel 07 oder 08 fallen) Kapitel 15 Verpackungsabfall, Aufsaugmassen, Wischtücher, Filtermaterialien und Schutzkleidung (anderswo nicht genannt) Code Klassierug Abfallbeschreibung Kapitel 16 Abfälle, die nicht anderswo im Verzeichnis aufgeführt sind Code Klassierug Abfallbeschreibung Code Klassierug Abfallbeschreibung Kapitel 17 Bauabfälle und Bodenaushub Code Klassierug Abfallbeschreibung Code Klassierug Abfallbeschreibung Kapitel 18 Abfälle aus der humanmedizinischen oder tierärztlichen Versorgung und Forschung Code Klassierug Abfallbeschreibung Kapitel 19 Abfälle aus Abfallbehandlungsanlagen, öffentlichen Abwasserbehandlungsanlagen sowie der Aufbereitung von Wasser für den menschlichen Gebrauch und Wasser für industrielle Zwecke Code Klassierug Abfallbeschreibung Code Klassierug Abfallbeschreibung Code Klassierug Abfallbeschreibung Kapitel 20 Siedlungsabfälle und siedlungsabfallähnliche Abfälle aus Industrie und Gewerbe (Haushaltabfälle und ähnliche gewerbliche und industrielle Abfälle sowie Abfälle aus Einrichtungen), einschliesslich getrennt gesammelte Fraktionen Code Klassierug Abfallbeschreibung Anhang 2 Liste der Entsorgungsverfahren Teil A: Entsorgungsverfahren, die nicht als Verwertung gelten (Beseitigungsverfahren) Folgende Entsorgungsverfahren führen nicht zur Verwertung, zur Rückgewinnung oder zur direkten oder alternativen Wiederverwendung der Abfälle: Code Entsorgungsverfahren D1 Ablagerungen in oder auf dem Boden (d. h. Deponien, usw.) D2 Behandlungen im Boden (z.B. biologischer Abbau von flüssigen oder schlammigen Abfällen im Erdreich, usw.) D5 Speziell angelegte Deponien (z.B. Ablagerung in abgedichteten, getrennten Räumen, die verschlossen und gegeneinander und gegen die Umwelt isoliert werden, usw.) D8 Biologische Behandlung, die nicht an anderer Stelle in diesem Anhang aufgeführt ist und durch die Endverbindungen oder Gemische entstehen, die mit einem der in diesem Teil A aufgeführten Verfahren entsorgt werden D9 Chemisch/physikalische Behandlung, die nicht an anderer Stelle in diesem Anhang aufgeführt ist und durch die Endverbindungen oder Gemische entstehen, die mit einem der in diesem Teil A aufgeführten Verfahren entsorgt werden (z.B. Verdampfen, Trocknen, Kalzinieren, usw.)
5 Verbrennung an Land D10 – D101 Verbrennung in einer Kehrichtverbrennungsanlage (KVA) – D102 Verbrennung in einer Sonderabfallverbrennungsanlage (SAVA) – D103 Verbrennung in einer Industriefeuerung – D104 Verbrennung in einem Zementwerk D12 Dauerlagerung (z.B. Lagerung von Behältern in einem Bergwerk, usw.)
6 D13 Vermengung oder Vermischung vor Anwendung eines der in diesem Teil A aufgeführten Verfahren
7 D14 Rekonditionierung vor Anwendung eines der in diesem Teil A aufgeführten Verfahren Code Entsorgungsverfahren
8 D15 Lagerung bis zur Anwendung eines der in diesem Teil A aufgeführten Verfahren – D151 Zwischenlagern und weiterleiten der Abfälle, um sie einem der in diesem Teil A aufgeführten Verfahren zu unterziehen (Gebinde werden nicht entleert) – D152 Zusammenfügen, zwischenlagern und weiterleiten der Abfälle, um sie einem der in diesem Teil A aufgeführten Verfahren zu unterziehen (keine Aufbereitung, Gebinde werden entleert) – D153 Sortieren, zusammenfügen, aufbereiten, zwischenlagern und weiterleiten der Abfälle, um sie einem der in diesem Teil A aufgeführten Verfahren zu unterziehen (der Abfall wird dabei verändert, es werden z.B. Teilmengen entfernt oder Eigenschaften des Abfalls verändert)
9 D160 Behandlung mit einer mobilen Anlage (Beseitigungsverfahren) Teil B: Entsorgungsverfahren, die als Verwertung gelten Folgende Entsorgungsverfahren führen zur Verwertung, zur Rückgewinnung oder zur direkten oder alternativen Wiederverwendung der Abfälle: Code Entsorgungsverfahren
10 R1 Verwendung als Brennstoff (außer bei Direktverbrennung) oder andere Mittel der Energieerzeugung – R101 Verwertung in einer Kehrichtverbrennungsanlage (KVA) – R103 Verwertung in einer Industriefeuerung – R104 Verwertung in einem Zementwerk R2 Rückgewinnung/Regenerierung von Lösungsmitteln R3 Verwertung/Rückgewinnung organischer Stoffe, die nicht als Lösungsmittel verwendet werden R4 Verwertung/Rückgewinnung von Metallen und Metallverbindungen R5 Verwertung/Rückgewinnung anderer anorganischer Stoffe R6 Regenerierung von Säuren oder Basen Code Entsorgungsverfahren R7 Wiedergewinnung von Bestandteilen, die der Bekämpfung der Verunreinigung dienen R8 Wiedergewinnung von Katalysatorenbestandteilen R9 Altölraffination oder andere Wiederverwendungsmöglichkeiten von Altöl oder R10 Aufbringung auf den Boden zum Nutzen der Landwirtschaft der Ökologie R11 Verwendung von Rückständen, die bei einem der unter R1 bis R10 aufgeführten Verfahren gewonnen werden
11 Austausch von Abfällen, um sie einem der unter R1 bis R11 aufge- R12 führten Verfahren zu unterziehen
12 Ansammlung von Stoffen, um sie einem der in diesem Teil B auf- R13 geführten Verfahren zu unterziehen – R151 Zwischenlagern und weiterleiten der Abfälle, um sie einem der in diesem Teil B aufgeführten Verfahren zu unterziehen (Gebinde werden nicht entleert) – R152 Zusammenfügen, zwischenlagern und weiterleiten der Abfälle, um sie einem der in diesem Teil B aufgeführten Verfahren zu unterziehen (keine Aufbereitung, Gebinde werden entleert) – R153 Sortieren, zusammenfügen, aufbereiten, zwischenlagern und weiterleiten der Abfälle, um sie einem der in diesem Teil B aufgeführten Verfahren zu unterziehen (der Abfall wird dabei verändert, es werden z.B. Teilmengen entfernt oder Eigenschaften des Abfalls verändert)
13 R160 Behandlung mit einer mobilen Anlage (Verwertungsverfahren)
14 Anhang 3 Mengenschwellen für Sonderabfälle
1 Allgemeines
1 Die Tabelle legt für die Sonderabfälle die Mengenschwellen nach Anhang 1.1 Ziffer 22 der StFV fest.
2 Die in der Tabelle verwendeten Codes entsprechen den Abfall-Codes nach Anhang 1 der vorliegenden Verordnung.
2 Mengenschwellen für Sonderabfälle Code Beschreibung des Sonderabfalls MS (kg) 15 Kapitel 02 Abfälle aus Landwirtschaft, Gartenbau, Teichwirtschaft, Forstwirtschaft, Jagd und Fischerei sowie der Herstellung und Verarbeitung von Nahrungsmitteln Kapitel 03 Abfälle aus der Holzbearbeitung und der Herstellung von Platten, Möbeln, Zellstoffen, Papier und Karton Kapitel 04 Abfälle aus der Leder-, Pelzund Textilindustrie Code Beschreibung des Sonderabfalls MS (kg) Kapitel 05 Abfälle aus der Erdölraffination, Erdgasreinigung und Kohlepyrolyse Kapitel 06 Abfälle aus anorganisch-chemischen Prozessen Code Beschreibung des Sonderabfalls MS (kg) Kapitel 07 Abfälle aus organisch-chemischen Prozessen Code Beschreibung des Sonderabfalls MS (kg) Code Beschreibung des Sonderabfalls MS (kg) Kapitel 08 Abfälle aus Herstellung, Zubereitung, Vertrieb und Anwendung von Beschichtungen (Farben, Lacke, Email), Klebstoffen, Dichtmassen und Druckfarben Kapitel 09 Abfälle aus der fotografischen Industrie Code Beschreibung des Sonderabfalls MS (kg) Kapitel 10 Abfälle aus thermischen Prozessen Kapitel 11 Abfälle aus der chemischen Oberflächenbearbeitung und Beschichtung von Metallen und anderen Werkstoffen; Nichteisen-Hydrometallurgie Code Beschreibung des Sonderabfalls MS (kg) Kapitel 12 Abfälle aus Prozessen der mechanischen Formgebung sowie der physikalischen und mechanischen Oberflächenbearbeitung von Metallen und Kunststoffen Kapitel 13 Ölabfälle und Abfälle aus flüssigen Brennstoffen (ausser Speiseöle und Ölabfälle, die unter die Kapitel 05, 12 und 19 fallen) Code Beschreibung des Sonderabfalls MS (kg) Kapitel 14 Abfälle aus organischen Lösungsmitteln, Kühlmitteln und Treibgasen (mit Ausnahme derjenigen, die unter die Kapitel 07 und 08 fallen) Code Beschreibung des Sonderabfalls MS (kg) Kapitel 16 Abfälle, die nicht anderswo im Verzeichnis aufgeführt sind Code Beschreibung des Sonderabfalls MS (kg) Kapitel 18 Abfälle aus der humanmedizinischen oder tierärztlichen Versorgung und Forschung Kapitel 19 Abfälle aus Abfallbehandlungsanlagen, öffentlichen Abwasserbehandlungsanlagen sowie der Aufbereitung von Wasser für den menschlichen Gebrauch und Wasser für industrielle Zwecke Kapitel 20 Siedlungsabfälle und siedlungsabfallähnliche Abfälle aus Industrie und Gewerbe (Haushaltabfälle und ähnliche gewerbliche und industrielle Abfälle sowie Abfälle aus Einrichtungen), einschliesslich getrennt gesammelte Fraktionen Code Beschreibung des Sonderabfalls MS (kg)
Fussnoten
[^1]: SR 814.610
[^2]: SR 814.012
[^3]: Bereinigt gemäss Ziff. I der V des UVEK vom 11. Nov. 2009 (AS 2009 6279), vom 23. März 2016 (AS 2016 1125) und vom 3. März 2017, in Kraft seit 1. April 2017 (AS 2017 721).
[^4]: SR 0.814.05
[^1]: 01 Abfälle aus dem Abbau vonBodenschätzen
[^1]: 01 01 Abfälle aus dem Abbau von metallhaltigen Bodenschätzen nichtmetallhaltigen Bodenschätzen 01 01 02 Abfälle aus dem Abbau von
[^1]: 03 Abfälle aus der physikalischen und chemischen Verarbeitung metallhaltigen Bodenschätzen von
[^1]: 03 04 S Säure bildende Aufbereitungsrückstände aus der Verarbeitung von sulfidischem Erz Aufbereitungsrückstände, die gefährliche Stoffe enthalten 01 03 05 S Andere
[^1]: 03 06 Aufbereitungsrückstände mit Ausnahme derjenigen, die unter
[^1]: 03 04 oder 01 0305 fallen
[^1]: 03 07 S Andere, gefährliche Stoffe enthaltende Abfälle aus der physikali- schen und chemischen Verarbeitung von metallhaltigen Boden- schätzen
[^1]: 03 08 Staubende und pulvrige Abfälle mit Ausnahme derjenigen, die unter 01 03 07 fallen
[^1]: 03 09 Rotschlamm aus der Aluminiumoxidherstellung mit Ausnahme von Rotschlamm, der unter 01 03 07 fällt genannt 01 03 99 Abfälle anderswo nicht
[^1]: 04 Abfälle aus der physikalischen und chemischen Weiterverarbeitung von nichtmetallhaltigen Bodenschätzen
[^1]: 04 07 S Gefährliche Stoffe enthaltende Abfälle aus der physikalischen und chemischen Weiterverarbeitung von nichtmetallhaltigen Boden- schätzen
[^1]: 04 08 Abfälle von Kies-und Gesteinsbruch mit Ausnahme derjenigen, die unter 01 04 07 fallen
[^1]: 04 09 Abfälle von Sand und Ton
[^1]: 04 10 Staubende und pulvrige Abfälle mit Ausnahme derjenigen, die unter 01 04 07 fallen
[^1]: 04 11 Abfälle aus der Verarbeitung von Kali-und Steinsalz mit Ausnah- derjenigen, die unter 01 04 07 fallen me Aufbereitungsrückstände und andere Abfälle aus der Wäsche und 01 04 12 Reinigung von Bodenschätzen mit Ausnahme derjenigen, die unter
[^1]: 04 07 oder 01 04 11 fallen –sägearbeiten mit Ausnahme derje- 01 04 13 Abfälle aus Steinmetz-und nigen, die unter 01 04 07 fallen
[^1]: 04 99 Abfälle anderswo nicht genannt
[^1]: 05 Bohrschlämme und andere Bohrabfälle gen 01 05 04 Schlämmeund Abfälle aus Süsswasserbohrun Ölhaltige Bohrschlämme und -abfälle 01 05 05 S
[^1]: 05 06 S Bohrschlämme und andere Bohrabfälle, die gefährliche Stoffe enthalten
[^1]: 05 07 Barythaltige Bohrschlämme und -abfälle mit Ausnahme derjenigen, die unter 01 05 05 oder 01 05 06 fallen der- 01 05 08 Chloridhaltige Bohrschlämme und -abfälle mit Ausnahme jenigen, die unter 01 05 05 oder 01 05 06 fallen
[^1]: 05 99 Abfälle anderswo nicht genannt
[^2]: 01 Abfälle aus Landwirtschaft, Gartenbau, Teichwirtschaft, Jagd und Fischerei Forstwirtschaft,
[^2]: 01 01 Schlämmevon Wasch- und Reinigungsvorgängen
[^2]: 01 02 Abfälle aus tierischem Gewebe pflanzlichem Gewebe 02 01 03 Abfälle aus
[^2]: 01 04 Kunststoffabfälle (ohne Verpackungen)
[^2]: 01 06 Tierische Ausscheidungen, Gülle/Jauche und Stallmist (einschliess- lich verdorbenes Stroh), Abwässer, getrennt gesammelt und extern behandelt
[^2]: 01 07 Abfälle aus der Forstwirtschaft
[^2]: 01 08 S Abfälle von Chemikalien für die Landwirtschaft, die gefährliche Stoffe enthalten
[^2]: 01 09 Abfälle von Chemikalien für die Landwirtschaft mit Ausnahme derjenigen, die unter 02 01 08 fallen
[^2]: 01 10 Metallabfälle genannt 02 01 99 Abfälle anderswo nicht
[^2]: 02 Abfälle aus der Zubereitung und Verarbeitung von Fleisch, Nahrungsmitteln tierischen Ursprungs Fisch und anderen
[^2]: 02 01 Schlämme von Wasch- und Reinigungsvorgängen
[^2]: 02 02 Abfälle aus tierischem Gewebe Verarbeitung ungeeignete Stoffe 02 02 03 Für Verzehr oder
[^2]: 02 04 Schlämme aus der betriebseigenen Abwasserbehandlung
[^2]: 02 99 Abfälle anderswo nicht genannt
[^2]: 03 Abfälle aus der Zubereitung und Verarbeitung von Obst, Gemüse, Getreide, Speiseölen, Kakao, Kaffee, Tee und Tabak, aus der Konservenherstellung, der Herstellung von Hefe und Hefeextrakt sowie der Zubereitung und Fermentierung von Melasse
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