Gegenseitigkeitsvereinbarung vom 1. April 2004 zwischen der Regierung der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Regierung von Quebec betreffend den Umtausch von Führerausweisen

Typ Andere
Veröffentlichung 2004-04-01
Status In Kraft
Ministerium Bundeskanzlei
Quelle Fedlex
Änderungshistorie JSON API

Die Regierung der Schweizerischen Eidgenossenschaft

vertreten durch den Botschafter in Kanada, Herrn Anton M. F. Thalmann,

und die Regierung von Quebec

vertreten durch den Verkehrsminister, Herrn Yvon Marcoux,

nachstehend Parteien genannt,

in dem Wunsch, den Umtausch der Führerausweise von Personen, die im Besitz eines gültigen Führerausweises sind, der von einer der Parteien ausgestellt wurde, und die sich im Staatsgebiet der anderen Partei niederlassen;

kommen überein, eine Gegenseitigkeitsvereinbarung mit den folgenden Bestimmungen abzuschliessen, um die Anerkennung von Führerausweisen sicherzustellen und deren Umtausch nach den folgenden Bestimmungen zu erleichtern:

Art. 1 Definitionen

Im Rahmen dieser Vereinbarung bedeutet:

Der Führerausweis der Kategorie B, ausgestellt von einem kantonalen Strassenverkehrsamt, berechtigt seinen Inhaber resp. seine Inhaberin zum Führen von:

Die vorliegende Vereinbarung berücksichtigt zudem folgende Ausweise, die von der Automobilversicherung in Quebec ausgestellt wurden, mit der Berechtigung zum Führen von:

Art. 2 Anerkennung und Umtausch der Ausweise
Art. 3 Schlussbestimmungen

Verfasst in Quebec, am 1. April 2004, in zweifacher Ausführung, in französischer Sprache.

| Für die Regierung der Schweizerischen Eidgenossenschaft: | Für die Regierung von Quebec: | | --- | --- | | Anton M.F. Thalmann | Yvon Marcoux |

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