Änderungsurkunde vom 18. Oktober 2002 zu der von den Konferenzen der Bevollmächtigten in Kyoto 1994 und Minneapolis 1998 geänderten Konstitution der Internationalen Fernmeldeunion (mit Anlagen)

Typ Andere
Veröffentlichung 2002-10-18
Status In Kraft
Ministerium Bundeskanzlei
Quelle Fedlex
Änderungshistorie JSON API

1 Übersetzung Änderungsurkunde zu der von den Konferenzen der Bevollmächtigten in Kyoto 1994 und Minneapolis 1998 geänderten Konstitution der Internationalen Fernmeldeunion 2 (Stand am 29. August 2012)

3 (Konsolidierte Fassung)

1 In voller Anerkennung des uneingeschränkten Rechts jedes Staates, sein Fernmeldewesen zu regeln, und angesichts der wachsenden Bedeutung des Fernmeldewesens für die Wahrung des Friedens und die wirtschaftliche und soziale Entwicklung aller Staaten haben die Staaten, die Vertragspartei dieser Konstitution als der grundlegenden Urkunde der Internationalen Fernmeldeunion und der die Konstitution ergänzenden Konvention der

4 Internationalen Fernmeldeunion (nachstehend «die Konvention» genannt) sind, mit dem Ziel, die friedlichen Beziehungen und die internationale Zusammenarbeit zwischen den Völkern sowie die wirtschaftliche und soziale Entwicklung durch leistungsfähige Fernmeldedienste zu erleichtern, Folgendes vereinbart: Kapitel I Grundlegende Bestimmungen

Art. 1 Zweck der Union

2 1. Zweck der Union ist,

3 a) die internationale Zusammenarbeit zwischen allen ihren Mitgliedstaaten im Hinblick auf die Verbesserung und den zweckmässigen

Fussnoten

[^1]: Der Originaltext findet sich unter der gleichen Nummer in der französischen Ausgabe dieser Sammlung.

[^2]: SR 0.784.01 . Angepasst durch die Änderungsurkunden, angenommen am 24. Nov. 2006 (SR 0.784.012 ) und 22. Okt. 2010, für die Schweiz in Kraft getreten am 29. Aug. 2010 (SR 0.784.013 ).

[^3]: Anmerkung des Generalsekretariats: Gemäss der Entschliessung Nr. 70 (Rev. Marrakesch 2002) der Konferenz der Regierungsbevollmächtigten zur Berück- sichtigung des Grundsatzes der Gleichbehandlung von Männern und Frauen bei der ITU gelten die Grundsatzdokumente der Union (Konstitution und Konvention) als in einer geschlechtsneutralen Sprache abgefasst.

[^4]: SR 0.784.02

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